Hallo Frau Bader, bei mir wird es im nächsten Jahr so sein, daß meine Elternzeit für unsere Tochter am 19.01.04 endet. Der Mutterschutz für unser 2. Kind fängt am 22.02.04 an. Wie wird das Mutterschutz-Geld von Mitte Februar bis Anfang Juni berechnet ?? Bekomme ich mein "volles" Gehalt, das ich in dem 1 Monat verdient habe auch die 14 Wochen im MuSchu weiter (aufgeteilt zw. KK und AG) oder nimmt die KK nur den Schnitt der letzten 3 Monate ?? Ich hoffe es ist nich zu verwirrend und Sie können mir etwas weiter helfen. Vielen Dank im Voraus Marion
Mitglied inaktiv - 30.09.2003, 18:39