Hallo Frau Bader. Ich war vor meiner Schwangerschaft in einer Klinik angestellt (öffentl. Dienst) - ich habe dort dann ein Schreiben erhalten, daß ich innerhalb von drei Monaten nach Entbindung kündigen muß, wenn ich nach EU nicht mehr kommen will. Damals wollt ich ja noch - aber inzw. gabs nur noch Knies und Knatsch und Getratsche hinter meinem Rücken und ich möchte doch nicht mehr arbeiten. Gibt es denn nicht eine Gesetztesgrundlage? Ich weiß doch auch in einem anderen Fall nicht, was in drei Jahren ist - es kann ja immer mal was dazwischen kommen. Bei meiner Freundin war das genauso - ihre Mutter wurde in dieser Zeit zum Pflegefall und sie konnte nicht mehr arbeiten gehen - ihr AG hat aber keine Probleme gemacht. AG hat mir geschrieben:"Sollten Sie die Absicht haben, das Dienstverhältnis zum Ablauf der Schutzfrist bzw. der Elternzeit zu kündgen, erscheint es uns wichtig, daruf hinzuweisen, daß nach den arbeitsvertraglichen Richtlinien ein Anspruch auf Zahlung des Übergangsgeldes (sofern die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind) nur dann besteht, wenn das Dienstverhältnis innerhalb von drei Monaten nach der Niederkunft gekündigt wird." Was ist denn Übergangsgeld? Ich kann mit diesen Floskeln überhaupt nichts anfangen und kann daraus auch nicht erkennen, ob ich kündigen kann. Bitte helfen Sie mir, danke sandra Hab was vergessen .... Ich war vor dem Mutterschutz krankgeschrieben und zwar länger als sechs Wochen. Ich habe im Oktober nur noch 10 Tage Gehalt bekommen. Darf der Oktober bei der Berechnung des AG-Zuschusses zum MuschuGeld mitgezählt werden oder nicht - weil ich ja nicht den ganzen Monat bezahlt bekam. Also gelten die Monate Juli, August, September - oder August, September, Oktober(obwohl viel weniger Geld, weil nicht ganzen Monat bezahlt...) ich bekomme monatliches Gehalt - falls das Wichtig sein sollte und hatte immer sehr viele Überstunden. Liebe Grüße sandra