Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader nochmal wegen diesem Thema: QUOTE: Guten Tag zusammen mein Sohn wurde am 25.06.2004 drei Jahre. Eigentlich hätte ich zu dem Zeitpunkt wieder arbeiten müssen. Der nächste MuSchu begann am 14.07.2004. Für die Zeit dazwischen habe ich von meinem AG Urlaub bekommen. Der KK habe ich bereits dem MuSchu angegeben und von dort schon Geld erhalten. Steht mir von meinem AG nicht auch noch Geld zu?? Wenn ja wieviel? Hätte er dann nicht schon Ende Juli Gehalt bzw. eine Abrechnung schicken müssen? Vielen Dank. Viele Grüsse Angie Hallo, war es bezahlter Urlaub? Dann steht Ihnen Lohn zu. Unbezahlter? Dann ist die Frage, ob Sie Ansprüche auf den MG-Anteil vom AG haben. Das kommt auf die Art des Urlaubes an. Gruß, NB QUOTE Lt. Schreiben: bekam ich 4,5 Tage alter Urlaub 2 Tage neuen Urlaub sowie 6 Tage Urlaub für die MuSchuzeit. Abzg. dieser restl. Urlaubstage bestand für mich keine Arbeitsverpflichtung vor dem 2. Erziehungsurlaub. Das wäre doch dann bezahlter Urlaub? Also auch Anspruch?? Wie kann ich das beim AG am besten anbringen?? Vielen Dank und Gruss Angela
Hallo, wenn Ihr Ag zustimmt, den Urlaub zu gewähren, bevor er zusteht (der neu entstandene steht ja noch nicht zu), muss er die gesamte Zeit entgelten, also Lohn zahlen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader *nixblick* muss nochmal nachfragen. Was heisst das denn im Klartext? Also dieser bereits angegebene Urlaub ist wohl demnach bezahlter Urlaub. Und ab wann gilt der dann? Nach den 6 Wochen? Ab wann habe ich dann Anspruch auf mein Gehalt? Vielen Dank nochmal... Gruss Angie
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Ich war vor dem Mutterschutz krankgeschrieben - die letzte drei Gehälter waren also nicht von Jan. bis März, sondern von Juli bis okt 2001. Muß der AG dann trotzdem die Differenz zahlen, oder nicht - hat er nämlich nicht gemacht. LG Sandra
Hallo Frau Bader. Ich war vor meiner Schwangerschaft in einer Klinik angestellt (öffentl. Dienst) - ich habe dort dann ein Schreiben erhalten, daß ich innerhalb von drei Monaten nach Entbindung kündigen muß, wenn ich nach EU nicht mehr kommen will. Damals wollt ich ja noch - aber inzw. gabs nur noch Knies und Knatsch und Getratsche hinter meinem ...
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Guten Tag :-) Mitte März soll meine Tochter geboren werden. Bis dahin und die 8 Wochen danach erhalte ich Mutterschaftsgeld und die Differenz des Arbeitgebers. Einen Antrag auf Erziehungsgeld habe ich bereits. Ich musste feststellen, dass man hier einige Bescheinigungen braucht, die man alle erst nach der Geburt einholen kann.... so dass ich ...
hallo frau bader, danke für die info. betrifft dies nur das gehalt, welches ich in den 3 wochen urlaub nach muschu erhalten würde oder wird mein bis dato gesamtes jahresgehalt angerechnet? ersteres wäre ja erträglich, letzteres führt dazu, dass mein anspruch wohl hinfällig wäre. wo kann ich dies im gesetz nachlesen? dankeschön n ...
Hallo Frau Bader. Hatte Ihne ja vorgestern geschrieben, wegen dieser Sache ob der Arbeitgeber verpflichtet ist monatlich das Gehalt aufzustocken im MUSCHU und auch einen Text dazu zitiert. Den hatte ich aus dem internet, hab aber leider den Link nicht parat. Wie schaut das denn aus? Kann der Arbeitgeber die monatliche Zahlung einstellen und es ...
Hallo Frau Bader, bei mir wird es im nächsten Jahr so sein, daß meine Elternzeit für unsere Tochter am 19.01.04 endet. Der Mutterschutz für unser 2. Kind fängt am 22.02.04 an. Wie wird das Mutterschutz-Geld von Mitte Februar bis Anfang Juni berechnet ?? Bekomme ich mein "volles" Gehalt, das ich in dem 1 Monat verdient habe auch die 14 Wochen ...
Hallo, ich arbeite zur Zeit auf 400 Euro-Basis und bin über meinen Mann Familienversichert. Nun ist meine Frage in welcher Höhe mir über die Krankenkasse Mutterschutzgeld zusteht. Danke für ihre Antwort
Hallo zusammen! Im Mutterschutz bekommt man ja das gleiche Geld, als wenn man arbeiten gehen würde. Das gilt doch auch, wenn man zu einem Hauptjob noch einen Minijob hat, oder? Gruß Sabine
Guten Tag, mein AG hat mein befristetes Arbeitsverhältnis während der MuSchu-Frist auslaufen lassen. Ich habe mich beim AAmt arbeitssuchend gemeldet aber die meinten, sie tun da erstmal nix. Ich beziehe nun von der KK Krankengeld/MuSchu-Geld bis zu der Geburt und dann (vermutlich) weiter bis 8 Wochen nach Entbindung. Danach folgt Elternzeit. Jetz ...