Mitglied inaktiv
Guten Tag :-) Mitte März soll meine Tochter geboren werden. Bis dahin und die 8 Wochen danach erhalte ich Mutterschaftsgeld und die Differenz des Arbeitgebers. Einen Antrag auf Erziehungsgeld habe ich bereits. Ich musste feststellen, dass man hier einige Bescheinigungen braucht, die man alle erst nach der Geburt einholen kann.... so dass ich jetzt aufgrund der dann noch folgenden Bearbeitungszeit fürchte, nach den 8 Woche MuSchu erstmal völlig ohne Geld da zustehen!!! Mein Mann hat von seinem Nettoverdienst aufgrund von Unterhaltszahlungen für den 14-jährigen Sohn aus erster Ehe und eines Kredites bis dato (Stkl. 4/4) lediglich 300 Euro übrig. Bis dato war ich der deutlich bessere Verdiener :-( Gibt es in solchen Fällen irgendwelche Überbrückungshilfen, bis das Erziehungsgeld fliesst?! Nach dem MuSchu werde ich auch (wenn es klappt bei meinem Arbeitgeber) für meinen Arbeitgeber auf AUshilfsbasis geringfügig beschäftigt sein. Mit KiGeld und Erzgeld sollten wir also einigermassen gut auskommen, aber was ist BIS diese Gelder alle fliessen?! 2. Frage: Werden beim ANspruch auf Erziehungsgeld NACH den ersten 6 Monaten auch die Abzüge (Unterhalt, Kredit) berücksichtigt?! Das Nettogehalt meines Mannes ist an sich gut, aber durch die Abzüge bleibt eben leider fast nichts und das ist noch die nächsten ca. 4 Jahre so. Vielen Dank Daniela
Hallo, es sieht bei beiden Fragen schlecht aus. Sie können versuchen, unter Schilderung der Notlage eine schnellere Bearbeitung zu erzielen und schon vorher die Behörde aufzusuchen. Der Unterhalt wird angerechnet, wenn er kein Kindergeld bekommt, nicht aber der Kredit. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
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