Froschteich
Hallo! Mein Sohn geht in die Krippe und wird im September in die Kindergartengruppen der Einrichtung wechseln. Bisher ist er noch nicht trocken. Heute hat mich die Gruppenleiterin der Krippe darauf angesprochen, dass ich, sollte mein Sohn im Kindergarten immer noch nicht trocken sein, angerufen werde, um ihn abzuholen, wenn seine Windel voll ist, weil der Kindergarten nicht die Kapazität hätte, Kinder zu wickeln. Natürlich üben wir mit unserem Sohn schon auf Toilette zu gehen, aber ich kann keine Garantie dafür geben, dass er bis September trocken ist. Er hatte zwischenzeitlich eine Phase, in der er überhaupt kein Interesse an der Toilette hatte (weder Töpfchen, Kindertoilette noch Toilettenaufsatz). Mittlerweile sagt er auch schon mal von selbst, wenn er muss und geht dann mit uns oder auch allein auf Toilette. Ansonsten bieten wir ihm die Toilette immer wieder an. Wenn es warm ist, spielt er im Garten meist nackig. Aber ich weiß nicht, wie es sich bis September entwickelt, zumal er im August ein Geschisterchens bekommt und manche Kinder dann auch wieder "rückfällig" werden. Ich möchte den Druck, den wir von dem Kindergarten bekommen nicht auf ihn übertragen. Er soll Spaß daran haben, einen weiteren Schritt in die Selbstständigkeit zu schaffen. Wie sieht es denn rechtlich aus? Kann der Kindergarten wirklich verlangen, dass wir unseren Sohn abholen, sollte er im Kindergarten noch nicht sauber sein und eine volle Windel haben? Unsere Freunde und Bekannte haben ganz andere Erfahrungen gemacht. Bei ihnen war es kein Problem, wenn ihre Kinder im Kindergarten am Anfang noch eine frische Windel von den Erziehern bekommen mussten. Über eine Antwort würde ich mich freuen!
Hallo, in einem staatlichen Kindergarten ist das nicht zulässig. In einem privaten Kindergarten Hermann vereinbaren was man möchte, auch dieses, wenn es denn nicht sittenwidrig ist. In den meisten Fällen handelt es sich nur um Säbelgerassel. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ist das eine private Einrichtung ? Steht dazu was im Vertrag oder Satzung ?
Pamo
Ist das eine staatlich geförderte Einrichtung? Dann geht das so nicht, denn das Kind hat ja einen Rechtsanspruch auf die Betreuung, das schließt Windelwechsel mit ein. Ist es eine private Kita, dann könnt ihr im gegenseitigen Einvernehmen einen solchen Trockenheitspassus vereinbaren.
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