sunkid
Ein guten Abend, ich hab mal eine Frage, kann mich meine Chefin rechtskräftig durch mündliche Kündig im Mutterschutz/in der Elternzeit kündigen? Betrieb ist unter 15 Angestellten. Und welche Rechte habe ich als Angestellte im "Kündigungsschutz"?
Hallo, nein nein. Nein - eine Kündigung bedarf der Schriftform Nein -nicht im Mutterschutz/ EZ Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Mündlcieh Kündigungen gibt es nicht, egal wann. Eien Kündigung muß immer schriftlich kommen. Innerhalb der Elternzeit schon mal gar nicht. Notfalls Anwalt einschalten, Kündigungsschutzklage einreichen.
IngoAC
Moin, Bei der Kündigungsschutzklage beeilen, es gibt Fristen. Bei einer mündlichen Kündigung mußt du wenn du dagegen vorgehen möchtest weiter Arbeiten gehen, da sonst der Arbeitgeber behaupten kann du wärst nicht zur Arbeit erschienen. Wenn er dich dann vor die Tür setzt (achte darauf, daß es Zeugen gibt) kannst du nach Hause gehen. (Seine Arbeitskraft zu Verfügung stellen) LG Ingo
Mitglied inaktiv
IN der Elternzeit hast Du GENERELL Kündigungsschutz. Ob nun mündlich oder schriftlich gekündigt wurde. Teile der Chefin SCHRIFTLICH mit, dass Du Dich in EZ befindest und die Kündigung deswegen als nichtig ansiehst. Nur als Info für Dich, nicht dass Du das Deiner Chefin so mitteilst, da soll sie sich mal schön selber drum kümmern, Sie kann Dich am 1. Arbeitstag unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen. Wenn Sie nicht will dass Du nach der EZ wieder arbeiten kommst kann sich Dich in der Kündigungsfrist ja gerne freistellen - unter Lohnfortzahlung versteht sich. Ich würde allerdings auch zusätzlich zum Anwalt gehen. LG Sabine
sunkid
Die Chefin weiß,dass sie mich nicht kündigen kann,meint aber,es gibt immer Mittel und Wege einen trotz unbefristeten Vertrag zu kündigen.
Mitglied inaktiv
IN der EZ geht das nur mit der Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes. Und da dieses teilweise nicht mal bei Insolvenz einer Kündigung zustimmt, kann ich mir nicht vorstellen dass es bei Dir der Fall sein wird. Wie gesagt, schreibe Ihr dass Du die mündliche Kündigung als nichtig ansiehst, da Du Dich in EZ befindest. Sollte sie es denoch versuchen, dann melde es dem Gewerbeaufsichtsamt. Nach der EZ kann sie Dich problemlos kündigen, muss aber die Kündigungsfrist einhalten. LG Sabine
sunkid
Danke :-) Termin mit Anwalt ist vereinbart. Gut aber zu wisen,dass Kündigung in der Elternzeit trotz Insolvenz kaum/nicht möglich ist. Das macht einen doch optimistisch :-)
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