Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mündl bereits mit AG nach erstem Kind Teilzeit vereinbart - nun schwanger

Frage: Mündl bereits mit AG nach erstem Kind Teilzeit vereinbart - nun schwanger

Sternensee

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, mit meinem Arbeitgeber habe ich mündlich bereits ausgemacht, dass ich nach meiner 2jährigen Elternzeit daheim ab Anfang April 2015 wieder in die Arbeit als 18 Std-Teilzeitkraft gehen werde (aber das 3. Jahr Elternzeit hänge ich hinten dran). Nun muß ich, damit der neue Arbeitsvertrag angefertigt werden kann, dies noch schriftlich mitteilen, was ich die nächsten Tage nun getan hätte. Nun bin ich aber überraschenderweise lt. Schwangerschaftstest wieder schwanger (5. SSW) und nun stellt sich für mich ein schwieriges "Zeitfenster"; Bis zur 12. SSW ist die SS ja noch sehr unsicher und es kann viel passieren (was ich natürlich nicht hoffe) und man sollte ja bis dahin ja erst mal abwarten, es mitzuteilen. Die 12. SSW wären bei 3-4 Wochen vor meinem eigentlichen Arbeitsbeginn. Ich würde 4 Monate arbeiten gehen, dann fängt auch schon wieder die neue Mutterschutzfrist an (vorr. ET Ende Sept. 2015). Einen Termin beim FA habe ich erst in knapp zwei Wochen für den Mutterpass usw. Ich bin sehr ratlos, wie ich mich jetzt verhalten soll, wenn ich wieder in die Arbeit gehe und ich ja gleich sage, ich bin schwanger :-(, oder soll ich ihm das gleich mitteilen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich eine 4-monatige Beschäftigungszeit für den AG "rentiert", mein Arbeitgeber ist ein sehr großer Betrieb. Welche Rechte und Möglichkeiten haben ich und der Arbeitgeber zu dieser Situation und wie kann ich sie Ihrer Meinung nach am sinnvollsten gestalten? Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe, es grüßt herzlich Sternensee


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Unterschreiben und arbeiten. Jeder Monat mit Einkommen erhöht Dein Elterngeld, welches aktuell beim Mindestsatz liegt von 300€. Wenn der AG dem Vertrag dann nicht nachkommen will weil ihm das zu umständlich ist, dann steht es ihm frei Dich bezahlt! freizustellen. Du willst Deinen vertraglichen Pflichten ja nachkommen. Nix sagen, unterschreiben und dann sagen, wenn Du wieder da bist.


Sternensee

Beitrag melden

Hallo, ok, vielen Dank für die Antwort, das ist mir wirklich eine große Hilfe, jetzt muss ich nur noch abklären, dass der Vertrag vom AG nicht erst bei Arbeitsantritt zum Unterschreiben ist. Liebe Grüße, Sternensee


Sternenschnuppe

Beitrag melden

In der 16. Woche sieht man auch meist nicht so viel Bauch ;-) Auf jeden Fall nix sagen bevor es unterschrieben ist !


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ich muss beruflich deutschlandweit reisen und Schulungen halten. Diese Reisen dauern meist 3-4 Tage. Leider gefällt mir mein Job gar nicht und war auch auf Jobsuche, da ich auf Dienstreise immer extreme Migräne bekomme (muss täglich dann meist 4 Schmerztabletten nehmen oder auch Triptane) und die ganze Nacht alleine im Hotel nicht schlafen kann. D ...

Hallo Frau Bader,  ich befinde mich noch bis Sommer 2026 in EZ. Da mein Hauptarbeitgeber keine geringfügige Beschäftigung während der EZ anbieten konnte habe ich in einer anderen Einrichtung als geringfügig Beschäftigte begonnen zu arbeiten. Ich arbeite mit Kindern bekomme also sicher wieder ein sofortiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen, we ...

Sehr geehrte Frau Bader,   Momentan befinde ich mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, Ich hab mich aber für eine komplett neue Ausbildung beworben und habe im April mein Ausbildungsvertrag unterschrieben.  Nun hab ich gerade erfahren das ich Schwanger bin. Was mach ich nun? Die Ausbildung startet Anfang September als Altenf ...

Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std..   Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...

Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std..   Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...

Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...

Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...

Hallo. Ich bin seit 6 Wochen in meiner Firma krankgeschrieben. Danach werde ich bestimmt Krankengeld beziehen. Falls ich schwanger werde und wieder in der Firma arbeite, muss ich dann am ersten arbeitsTag, an dem ich kein Krankengeld mehr bekomme, wieder zur Arbeit erscheinen, oder per E-Mail mitzuteilen, dass ich schwanger bin und BV bekomme , da ...

Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...