Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

möchte das alleinige sorgerecht aber wie?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: möchte das alleinige sorgerecht aber wie?

Mitglied inaktiv

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hallo frau dr. ich habe eine frage, ich bin seit 2 jahren von meinem ehemann getrennt und geschieden. dieser kümmert sich nicht um unseren gemeinsamen sohn und daher möchte ich nun das alleinige sorgerecht beantragen, da ich ja auch das aufenthaltsbestimmungsrecht habe. ausserdem zahlt der erzeuger nicht, ruft nicht an, schreibt nicht, zeigt keinerlei reaktion. bitte helfen sie mir und sagen sie mir, wie ich vorgehen kann damit ich nun auch das alleinige sorgerecht bekommen kann. denn ich habe mit meinem neuen partner ein kind bekommen und möchte auch nicht, das der erzeuger von meinem sohn irgendwann in den nächsten jahren doch wieder irgendwas will oder justin einfach aus der kita holt oder so, was er ja dürfte da er das sorgerecht noch mit hat. bitte helfen sie mir, bin ganz verzweifelt :( lieben gruß sabrina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn er nicht zustimmt sind die Chancen schlecht. Führen Sie ganz Buch, wann er kommt/ das Kind versetzt. Dann haben Sie eine Chance, aber nicht nach so kurzer Zeit. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Wenn Du das alleine Aufentshaltsbestimmungsrecht hast, dann kann er das Kind NICHT einfach irgendwo abholen! DU bestimmst wo das Kind sich aufhält! Mach das zur Sicherheit auch nochmal in der KiTa klar. Wenn Du das all. Sorgerecht beantragst, dann musst Du dem Gericht nachweisen, daß es zum Kindeswohl ist. Überlege Dir also bitte eine Begründung. BTW: "was wollen" darf das Kindesvater aber immer, ebenso das Kind. Du hast IMMER den Umgang des Kindes mit dem vater zu fördern (außer es steht das Kindeswohl dagegen). Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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ja aber das er das kind vom kiga abholen darf, hat mir die leiterin gesagt darf der vater, auch wenns nicht abgesprochen ist da er das sorgerecht mit hat das hat mit dem aufenthaltsbestimmungsrecht nichts zu tun. na ja und vor gerichtz bei der scvheidung hab ich ja auch gesagt das es dem kind nur schadet wenn der vater mal kontakt will dann aufeinmal nicht mehr dann wieder und das kind wird seelisch krank. irgendwie will die richterion das aber nicht abraffen. dabke für deine antwort und lieben gruß


Mitglied inaktiv

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Ich würde der Erzieherin nochmals NACHDRÜCKLICh klar machen, daß DU entscheidest, wo sich Dein Kind mit wem aufhält. Und daß die Richterion allein DIR diese Entscheidung übertragen hat. Aber: Umgang und ob der regelmäßig oder nicht stattfindet hat nichts damit zu tun, ob man die elterliche Sorge für sein Kind hat. Das Problem ist eher, daß er durch den fehlenden Kontakt gar nicht in der Lage ist, richtig für sein Kind zu entscheiden, weil er gar keinen Einblick in das Leben seines Kindes hat: - welcher Kindergarten ist der beste - ist eine OP notwendig aus der Krankengeschichte heraus - welche Schule ist die beste für das Kind ... wie will er das mitbestimmen, wenn er nichts über sein Kind, die Begabungen, Neigungen und Fähigkeiten (und evt. Defizite) kennt. Und sich auch NICHT bemüht, Einblick in das Leben seines Kindes zu bekommen. DAS ist der richtige Schuh! Ich würde mal mit dem Jugendamt reden, mir dort Unterstüzung holen. Viele Grüße Désirée


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