Traurige Mutter
Hallo Frau Bader, Mein Sohn geht in die 3.Klasse .Er hat viele Probleme mit seinen Mittschülern weil er sich durch sein schwaches Selbstbewusstsein nicht verteidigen kann .Er bekommt fast jeden Tag eine rote Karte von den Lehrern an der Schule (rote Karten bekommt man als roten Brief für die Eltern zur Kenntnisnahme mit nach hause für das was das Kind falsch getan oder gesagt hat)mitlerweil bekommt er rote Karten für etwas was er garnicht gemacht hat und die Lehrer haben nur noch ein Auge auf ihn.Und es geht vielen Kindern an dieser Schule so .Und wenn man die Leitung sprechen möchte um etwas zu klären ,dann ist keiner bereit zu sprechen und man bekommt erst nach ein bis zwei Wochen ein Termin .Dann ist das zu spät Probleme zu klären und die Kinder haben es wieder vergessen aber bei den Lehrern wir das notiert. Mein Sohn mag es schon gar nicht mehr zur Schule zu gehen . Meine Frage ist: Kann ich ein Antrag auf Schulwechsel stellen? Und was muss ich für Gründe haben damit man mir es genehmigt? Liebe Grüße
Hallo, das kann ich Ihnen nicht sagen, das hängt ab vom Bundesland. Schulrecht ist Landesrecht. Liebe Grüße NB
cube
Er bekommt ja rote Karten - was tut er denn, dass er diese bekommt? Wir er handgreiflich, weil er sich anders nicht zu helfen weiß? Dann wäre es vielleicht sinnvoller, mit dem KiA über entsprechende Therapie (die sein Selbstbewusstsein stärken) zu sprechen, als ihn nur auf eine andere Schule zu schicken, wo er dann vermutlich das gleiche Problem haben wird. Davon ab: gibt es weiter Grundschulen in eurem Einzugsbereich oder wäre das dann ein anderer Stadtteil?
cube
käme bei dir in Frage. Dann müssen vorher jedoch von Eltern, Lehrer und Schule alle Kriseninterventionen bereits ohne Erfolg durchgeführt worden sein. Hast du bisher mit Lehrern, Schule und deinem Sohn an dem Problem gearbeitet? Alle Beteiligten - also wiederum Lehrer, Schulleiter, Schüler - müssen nämlich auf Basis der erfolglosen Versuche dem Schulwechsel zustimmen. Begründung wäre dann: "der Schüler kann nur in einem neuen Umfeld wirklich zur Ruhe kommen". Darüber hinaus musst du eine Schule finden, die dein Kind aufnimmt. Ich würde mir aber wirklich auch darüber Gedanken machen, wie du dein Kind stärken kannst. Ein Schulwechsel kann helfen - wird aber alleine nicht vermutlich das dafür sorgen, dass sein Selbstbewusstsein gestärkt wird
mellomania
wie du schreibst. nur der geschäftsführende schulleiter, der schulleiter der abgebenden schule und der der aufnehmenden. lehrer haben da gar nix zu sagen. wo hast du das denn her? tsts es muss als erstes kontakt mit dem lehrer aufgenommen werden. dieser informiert die schulleitung. dann wird ein kooperationsantrag mti einem SBBZ für emotionale und soziale entwicklung eingereicht. beim schulamt. diese KOOP läuft dann. wenn dann keine besserung in sicht ist, kann man den schulbezirkswechsel beantragen. und dann müssen o.g. personen zustimmen. aber lehrer haben mit dem schulbezirkswechsel gar nix zu tun. es muss halt erstmal versucht werden, die situation zu bewerten und zu verbessern. einfach gehen hat ja keinen sinn, da das verhalten des kindes in der neuen schule auch schnell anecken kann.
Strudelteigteilchen
Könnte es vielleicht sein, daß das Landesrecht ist? Also so ganz zufällig? Eventuell?
mellomania
warum fragst du? den schulbezirkswechsel beantragt man bei der zuständigen sprengelschule. von dort wird dieser an die eventuell aufnehmende schule weitergegeben und der geschäftsführende schulleiter entscheidet. gründe müssen halt da sein, einfach schreiben schule ist blöd, geht nicht. daher wäre es gut, wenn es vorher gespräche gab, die auch protokolliert sind
luvi
Hallo, In welchem Bundesland wohnst du? In Bayern ist es z.B. so, dass Kinder, die in einem bestimmten Einzugsgebiet eine bestimmte Schule besuchen müssen. Möchtest du aber, dass dein Kind eine Schule mit einem bestimmten Konzept besucht, das deine Schule nicht anbietet, kann der Wechsel soweit ich weiß, nicht abgelehnt werden. Wenn die jetzige Schule z.B. nur Regelklassen anbietet und das Kind in der neuen Schule die gebundene Ganztagesklasse besuchen soll, wäre der Wechsel problemlos möglich. Dennoch würde ich dir raten, das Problem mit der jetzigen Schule gemeinsam zu lösen. Hör dir doch auch Mal die Lehrersicht an. Meist ergibt sich ein besseres Bild der tatsächlichen Ereignisse, wenn man beide Seiten gehört hat. Du kannst dich auch an den Beratungslehrer bzw. Schulpsychologen wenden und diese um Unterstützung bitten. Kontaktdaten findest du im Internet. LG luvi
Strudelteigteilchen
Du bist schon bissi schwerfällig, oder? Schule ist Landesrecht, deswegen ist auch das Prozedere eines Schulwechsels abhängig vom Bundesland. Dein apodiktisches "SO und nicht anders" halte ich für vermessen, solange das Bundesland nicht bekannt ist.
cube
Das, was ich schrieb, ist eine allgemeine Aussage, die in manchen BL´s vollumfänglich zutrifft, in anderen wiederum nicht. Dennoch gibt es der Mutter ja nun mal einen Hinweis darauf, was sie möglicherweise zu beachten hat. Und auch, daß sie sich aller Voraussicht nach nochmal mit der Schule zusammen setzen muß. Für eine genauere Antwort wäre es gut, das BL zu wissen. In NRW zB kann ich nicht einfach einen Schulwechsel beantragen und die Wunschschule muß mich dann nehmen. Auch nicht innerhalb eines Stadtteils/Bezirkes etc. Hah, das wäre ja der Traum aller Eltern ;-) Nein, die Wunschschule muß natürlich auch die Kapazitäten haben.
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