Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mit Urlaub die Zeit zwischen Mutterschutz und Elterngeldzahlung überbrücken

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mit Urlaub die Zeit zwischen Mutterschutz und Elterngeldzahlung überbrücken

Adelie

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Liebe Frau Bader, der voraussichtliche Entbindungstermin wird der 28.8. sein, somit endet der Mutterschutz 8 Wochen danach, also zum 23.10. Elterngeld wird in dem Fall immer ab dem 28. gezahlt. Meine Frage hierzu ist: Ist es sinnvoll die Zeit zwischen 23.10. und 28.10. mit Urlaub zu überbrücken oder nicht? Ich habe gehört, wenn man nicht zum Ende des zweiten Lebensmonats übebrückt, könnte sich das finanziell nachteilig auf die Höhe des Elterngeldes bei der 1. Zahlung auswirken. Die andere Seite, die ich gehört habe ist, dass es sich eher nachteilig auf die erste Zahlung auswirkt, wenn man Urlaub nimmt, da das man für die Tage weiterhin das normale anteilige Gehalt bekommt, welches dann mit hineingerechnet wird in das Elterngeld. Aber wieso machen das dann so viele mit einer Überbrückung zwischen Mutterschutz und Elternzeit? Vielen Dank Adelie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, verstehe ich nicht. EG wird ab der Geburt bezahlt und das MG wird gegengerechnet. Eine Lücke besteht da nicht Liebe Grüße NB


Lina_100

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Hallo, ich verstehe die Frage nicht. Was soll denn da überbrückt werden? Elterngeld wird für Lebensmonate gezahlt, der Auszahlungstermin (= Überweisung) ist doch egal. Angerechnet wird nur der tatsächlich im Lebensmonat gezahlte Mutteschutzlohn. Nimmt man zwischen Ende Mutterschutz und erster Auszahlung des Elterngeldes Urlaub verringert das natürlich das Elterngeld für den Lebensmonat, da man ja Gehalt bekommt uns somit insoweit die Lohnersatzleistung Elterngeld nicht notwendig ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies "so viele" machen. Möglicherweise verwechseln Sie dies mit dem Beginn des Mutterschutzes nach einer Elternzeit, dann macht Urlaub Sinn, wenn zwischen Ende der Elternzeit und Beginn des neuen Mutterschutzes nur wenige Tage oder Wochen liegen, um nicht für kurze Zeit wieder im Betrieb zu sein. Liebe Grüße


Mitglied inaktiv

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Verstehe ich auch nicht. Du bekommst doch - theoretisch - Elterngeld ab der Geburt. Hast du in dieser Zeit halt Einkommen, in Deinem Fall also Mutterschaftsgeld, dann wird das Elterngeld nur mit diesem verrechnet. Da das Mutterschaftsgeld in der Regel höher ist als das Elterngeld, wird halt nur das Mutterschaftsgeld ausgezahlt, das Elterngeld wird aber als "Zählmonate" verbraucht. Deshalb verbraucht Frau ja auch die beiden ersten Monate des Elterngeldes immer, weil eben Mutterschutz absolutes Beschäftigungsverbot für Arbeitnehmerinnen. beide Zahlungen laufen also parallel, Frau bekommt halt eben nur das ausbezahlt, was für sie besser ist. Halt vorausgesetzt alles, der Elterngeldantrag ist spätestens vor Ablauf des 3ten Lebensmonats beim Amt - weil nur 3 Monate rückwirkend gezahlt wird. Frauen welche gar kein Mutterschaftsgeld bekommen, bekommen halt ab den ersten Tag Elterngeld. Dann eben auch ausgezahlt. Die Tage zwischen letzten Mutterschutztag und 3ten Lebensmonat für das Elterngeld gehen auch nicht verloren oder müssen überbrückt werden, sondern für diese wird anteilig das Elterngeld mit der ersten Zahlung gezahlt. Da müssen also auch keine Urlaubstage für genutzt werden. Wenn dir wer wirklioch diesen Blödsinn erzählt hat, dann hat der einfach keinen Plan. oder wollte dir bewusst Schaden zufügen. Wenn Du nämlich Urlaubstage dafür verbratest, bekommst du entsprechend weniger Elterngeld - weil ja Einkommen das du der Elterngeldkasse dann mitteilen müsstest. Und ich kenne echt keinen der diesen Schwachfug betrieben hat. Oder auch nur auf die Idee gekommen wäre da Urlaubstage zwischen zu packen. Anders sieht es aus, wenn Kind2 kommt und man hat zwischen der alten Elternzeit und dem neuen VORGEBURTLICHEN Mutterschutz noch wenige tage die überbrückt werden müssen. da ist es sinniger diese eher mit Urlaubstage zu machen, als die wenigen Tage dann arbeiten zu gehen. Für einen selbst, udn wohl auch für den Arbeitgeber. Einfluss auf das Elterngeld hat das dann aber nicht mehr wirklich in den meisten Fällen.


Mitglied inaktiv

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Mit etwas nachdenken ist mir jetzt eine einzige Konstellation eingefallen, wo das so etwas wie Sinn ergeben könnte. Dann nämlich wenn für den 1te und 2ten Lebensmonat KEIN Elterngeld beantragt wird, für keinen der beiden Elternteile. Und der Vater ab dem 3ten Lebensmonat dann Elterngeld bezieht, und die Mutter wieder arbeitet geht. dann, nur dann könnte es eine Option sein, das die zeit zwischen Mutterschutz und dem ersten Arbeitstag der Mutter bzw Elterngeld-Zeit des Vaters mit Urlaub überbrückt wird. Wobei man dann quasie 2 Monate Elterngeld "verschenkt".


SumSum076

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Du stellst einfach den Antrag auf Elterngeld ab Geburt (Mutterschutz wird ja sowieso angerechnet). Oder, wenn der Partner die 12 Monate nimmt, stellst du den Antrag eben für LM 1 und 2. Dann bekommst du für die paar Tage, die noch im 2. Lebensmonat liegen, für die es aber kein MuSchu-Geld mehr gibt, noch ein paar Taler Elterngeld. Elterngeld wird da tageweise berechnet und für diese einzelnen Tage auch gezahlt. Dauert dann dein Mutterschutz länger, bekommst du diese Tage eben kein Elterngeld (weil das MuSchu-Geld länger gezahlt wird). Nimmst du für die paar Tage Urlaub, dann wird dein Urlaubsgeld und dein Lohn für diese Tage auf das Elterngeld angerechnet (=weniger Elterngeld). Es ist wesentlich sinnvoller, den Urlaub erst nach der EZ zu nehmen. Gruß Sabine


Adelie

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Vielen Dank für die Antworten. @Danyshope: Super erklärt! Vielen Dank dafür!


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