Sylviamacherey
Hallo,ich habe mal eine Frage die wohl hier schon mehrere gestellt haben,aber ich komme trotzdem nicht ganz mit .Ich habe am 1.9.2016 mein erstes Kind bekommen und bekomme " noch" Mutterschutzgeld....(wenn das richtig benannt worden ist) dann gehe ich 12monate in Elternzeit,wenn ich in den 12monaten schwanger werden sollte und ein 2.kind bekommen würde,würde ich dann von meinem Elternzeitgeld berechnet und davon die ca 67% bekommen? Oder wird von meinem "früheren" Lohn berechnet?! Bzw. Mutterschutzgeld? Ich hoffe sie haben meine Frage verstanden....Ist alles ein wenig kompliziert das zu verstehen,lieben Dank im Voraus sylvia
Hallo, die Berechnung ist ganz einfach: Man nehme die letzten zwölf Monate vor der Geburt und streiche diese Monate heraus, indem man Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bekommen hat. Für diese Monate greift man zurück auf Monate vor der Geburt vom ersten Kind. Liebe Grüße NB
sternenfee75
Erstmal bekommst du nur 10 Monate Elterngeld, die 8 Wochen Mutterschutz werden mit angerechnet. Wenn du 12 Monate EZ beantragt hast, Must du am 1. Geburtstag wieder arbeiten. Hast du geschrieben, dass du 12 Monate nach dem Mutterschutz nimmst, werden die letzten 2 Monate nicht bezahlt. Das neue EG berechnet sich wieder an den12 Monaten vor dem neuen Mutterschutz. Um wieder das gleiche Geld zu bekommen, müsstest du jetzt bald schwanger werden oder in der Zeit bis zum nächsten Mutterschutz Vollzeit arbeiten.
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