FietesMamma
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Erzieherin und seit letztem September aufgrund von Mobbing im Krankengeld. Nun bin ich schwanger und der ET ist im März 2023. Da ich seit Jahren ein Kleingewerbe habe, ist mein Bemessungszeitraum für den Elterngeldbezug das letzte Kalenderjahr vor Geburt sprich 2022. Aufgrund mangelnder Ringelröteln-Immunität darf ich die ersten vier Monate der Schwangerschaft nicht im Kindergarten arbeiten und werde ein Beschäftigungsverbot für min. diesen Zeitraum bekommen. Meine Frage: Ist dies ein Grund den Bemessungszeitraum verschieben zu können, sodass das Kalenderjahr 2021 als Berechnungsgrundlage genommen wird ? Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Antwort
Hallo, 1. Frage ist, ob es Mischeinkünfte sind, dann ist das Kalenderjahr 2021 relevant. Dies ist der Fall wenn der Gewinn mtl. durchschnittlich mind 35 € betrug. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, mindert das KG das EG. 2. Es fällt mir schwer nachzuvollziehen, warum auf einmal das Mobbing kein Thema mehr sein soll und Sie plötzlich nicht mehr AU sein sollen. Das wird auch die KK zu prüfen haben. AU geht BV vor. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Wenn du AU bist geht das vor und du kannst kein BV bekommen. Ein BV setzt Arbeitsfähigkeit vorraus.
FietesMamma
Danke für die Antwort. Das weiß ich und eine Endbescheinigung der AU liegt bereits vor. Mir geht es um den Bemessungszeitraum.
Mitglied inaktiv
Nein! Du bekommst ja in einem BV Lohn.
Baghira222
Hallo FietesMamma, Da das vor kurzem auch im Impfforum hier Thema war und ich dazu ein Gespräch mit meinem Frauenarzt hatte : wenn man 2x gegen MMR geimpft wurde gilt man als immun, auch wenn beim Röteln-Suchtest keine AK gefunden werden. Das wird von den Frauenärzten nach wie vor falsch gehandhabt, soweit ich weiß widersprechen sich da Mutterschutzrichtlinien und Vorgaben der Stiko. Kann natürlich sein, dass der Frauenarzt trotzdem ein BV ausstellt und das auch niemand anzweifelt, da kenne ich mich nicht aus, aber wie gesagt, falls du 2x geimpft sein solltest gibt es laut Stiko keinen Grund für ein BV.
Mitglied inaktiv
Bagira.... Bei fehlenden Immunschutz darf der Frauenarzt gar kein BV ausstellen.das ist die Aufgabe des AG nach Prüfung usw
Baghira222
Wie ich schon geschrieben habe, mit dem BV an sich kenne ich mich nicht aus, nur mit dem Röteln Immunstatus. Nehme allerdings eh alles zurück, ich hab das Wort „Ringeln“ überlesen und dachte es geht um Röteln, da sieht die Lage natürlich ganz anders aus! LG
Sternenschnuppe
Ganz wichtig. Ist denn der Grund für die AU erledigt und würdest Du auch ohne Schwangerschaft wieder arbeiten gehen? Wenn Du jetzt AU gegen BV tauschst, dann musst Du nach den ersten vier Monaten ja wieder los.
cube
Ich nehme an, du wurdest am Arbeitsplatz gemobbt und hast daher eine AU erhalten. Und jetzt, wo du wieder schwanger bist, gibt es kein Mobbing mehr am Arbeitsplatz? Dort ist alles geklärt? Ich frage mich halt, inwiefern ein BV überhaupt ok ist, wenn man den Eindruck haben könnte (also der AG zb oder die KK), die AU wird zugunsten eines BBV´s aufgehoben.
FietesMamma
Ich lege es garnicht auf ein BV an, sondern mein Arbeitgeber. Der ist immer ganz froh BV Gründe vom Werksarzt genannt zu bekommen Für mich wäre weiterer Bezug von Krankengeld kein Problem.
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