Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mischeinkünfte Elterngeld 2. Kind

Frage: Mischeinkünfte Elterngeld 2. Kind

Nele_blum

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Sehr geehrte Frau Bader, Der errechnete ET ist bei meinen 2. KIND ist der 08.01.2022. Ich habe ein kleingewerbe angemeldet und arbeite zusätzlich in teilzeit seit dem 01.12.2020. Somit würde als Berechnungszeitraum für das Elterngeld das Jahr 2021 herangezogen werden oder? Zum Zeitpunkt der Antragsstellung Anfang 2022 liegt aber noch keine einkommensteuererklärung des Jahres 2021 vor. Im Jahr 2019 sowie 2020 habe ich elterngeld für mein 1. Kind bezogen. Wird somit das Jahr 2018 herangezogen oder muss ich vor Antragsstellung meine einkommensteuererklärung 2021 vorweisen? Danke für Ihre Antwort. VG Nele


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es ist grds. das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt. Sie können auf Antrag in Ihrem Fall das Jahr 2021 ausklammern, da haben Sie ja MG bekommen (wenn es mehr als ein Minijob ist). Wenn dann noch keine Bescheide vorliegen, wird geschätzt und später endgültig festgelegt. Sollten Sie in Jahren davor auch MG/ EG (bis zum 14. LM) erhalten haben, können Sie noch mehr ausklammern. Liebe Grüße NB


MamaausM

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Wann ist das erste Kind geboren? Weil das Jahr kannst du nur ausklammern, wenn du im Jahr 2019 Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat bezogen hast?


Nele_blum

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Hallo Frau Bader, Vielen Dank! Heißt das, ich kann mich zwischen den Varianten, Zeitraum letztes abgeschlossene Jahr oder 12 Monate für Mutterschutz entscheiden? Oder wird das von der Elterngeldstelle bestimmt? Noch kurz zur Vervollständigung. Ich habe mein kleingewerbe erst vor ca. 3 Wochen angemeldet. Das tut aber nichts zur Sache oder? Herzlichen Dank für Ihre Beratung. VG Nele Blum


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