Ihre Antwort, Frau Bader: "Re: Elterngeld bei Mischeinkommen Antwort von N.BADER am 28.10.2013 Hallo, Lagen in den zwölf Monaten vor der Geburt sowohl Einkünfte aus selbstständiger als auch aus nichtselbstständiger Arbeit vor, wird auf den Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums nur dann zurückgegriffen, wenn sowohl die selbstständige als auch die nichtselbstständige Tätigkeit durchgängig während des Veranlagungszeitraums und während der zwölf Kalendermonate vor Geburt des Kindes ausgeübt wurden. War dies nicht der Fall, bleibt es beim grundsätzlichen Bemessungszeitraum der letzten zwölf Monate vor der Geburt für beide Einkunftsarten. Liebe Grüsse, NB" Meine Frage dazu: in welchem Gesetz steht das so? Auf welche §§ kann ich mich mit der Aussage beziehen. Danke CH
von NilsundTom am 02.11.2013, 20:34