Minusstunden durch Urlaubsanspruch aus Zeit vor Arbeitszeiterhöhung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Minusstunden durch Urlaubsanspruch aus Zeit vor Arbeitszeiterhöhung

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite aktuell 17 Stunden pro Woche verteilt auf 5 Wochentage mit einem Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Ab 01.06. werde ich 25 Wochenstunden, ebenfalls 5 Tage die Woche, arbeiten. Der Urlaubsanspruch bleibt bei 30 Tagen. Unsere Personalsachbearbeiterin hat nun angekündigt, dass wir uns bzgl. des Urlaubs unterhalten müssen. Bis zum 31.05. hat ja ein Urlaubstag einen "Gegenwert" von 3,4 Stunden, ab 01.06. 5 Stunden. Wenn ich nun nach dem 01.06. Urlaub nehme, der bis 31.05. angefallen ist, würde dadurch eine Differenz entstehen. Das Gespräch hat noch nicht stattgefunden, aber den Andeutungen entnehme ich, dass ich die Differenz nacharbeiten soll. Bis einschließlich 31.05. hätte ich einen Urlaubsanspruch auf 12,5 Tage, werde aber bis dahin nur 2 Tage verbrauchen. 10,5 Tage x 1,6 Stunden würden immerhin 16,8 Stunden ergeben, die ich nacharbeiten müsste. Das würde sich schwierig gestalten, da ich außer der Krippe mit festen Zeiten und meinem voll berufstätigen Partner keine Betreuung für meinen Sohn, 18 Monate, habe. Wie ist hier die Rechtslage? Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung. Sollte jemand Erfahrung mit diesem Thema haben, bin ich auch für Meldungen von anderen Usern dankbar. Viele Grüße kollektor84

von kollektor84 am 15.03.2017, 10:18



Antwort auf: Minusstunden durch Urlaubsanspruch aus Zeit vor Arbeitszeiterhöhung

Hallo, ich bin da der Meinung Ihrer Sachbearbeiterin. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.03.2017



Antwort auf: Minusstunden durch Urlaubsanspruch aus Zeit vor Arbeitszeiterhöhung

Natürlich kannst du nicht erwarten, dass du jetzt für den Urlaub aus der früheren 3,4-Std-Beschäftigung Urlaubstage a 5 Stunden erhältst. Es ist ganz einfach, es fallen dir 3x5 Std., d.h. 3 Tage Urlaub weg, und die 1,6 Std. arbeitest du nach. Ich glaube nicht dass es da irgendwas rechtlich anzuzweifeln gibt.

Mitglied inaktiv - 15.03.2017, 19:12



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