Guten Tag Frau Bader, ich arbeite aktuell 17 Stunden pro Woche verteilt auf 5 Wochentage mit einem Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Ab 01.06. werde ich 25 Wochenstunden, ebenfalls 5 Tage die Woche, arbeiten. Der Urlaubsanspruch bleibt bei 30 Tagen. Unsere Personalsachbearbeiterin hat nun angekündigt, dass wir uns bzgl. des Urlaubs unterhalten müssen. Bis zum 31.05. hat ja ein Urlaubstag einen "Gegenwert" von 3,4 Stunden, ab 01.06. 5 Stunden. Wenn ich nun nach dem 01.06. Urlaub nehme, der bis 31.05. angefallen ist, würde dadurch eine Differenz entstehen. Das Gespräch hat noch nicht stattgefunden, aber den Andeutungen entnehme ich, dass ich die Differenz nacharbeiten soll. Bis einschließlich 31.05. hätte ich einen Urlaubsanspruch auf 12,5 Tage, werde aber bis dahin nur 2 Tage verbrauchen. 10,5 Tage x 1,6 Stunden würden immerhin 16,8 Stunden ergeben, die ich nacharbeiten müsste. Das würde sich schwierig gestalten, da ich außer der Krippe mit festen Zeiten und meinem voll berufstätigen Partner keine Betreuung für meinen Sohn, 18 Monate, habe. Wie ist hier die Rechtslage? Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung. Sollte jemand Erfahrung mit diesem Thema haben, bin ich auch für Meldungen von anderen Usern dankbar. Viele Grüße kollektor84
von kollektor84 am 15.03.2017, 10:18