Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Minjob / 400-Euro Job und Rechte?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Minjob / 400-Euro Job und Rechte?

Mitglied inaktiv

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Guten Tag Frau Bader! Ich beginne nun im Februar einen 400 Euro Job. Wir sind aber in der Kinderwunschbehandlung - es könnte (was wir natürlich hoffen) jeden Monat soweit sein. Die Behandlungen kann ich zum Glück so legen, dass sie sich mit der Arbeitszeit nicht überschneiden, aber ein paar Fragen hätte ich dennoch. 1. Habe ich den Kündigungsschutz im Falle einer Schwangerschaft bei einem 400 Euro Job auch? 2. Wie sieht es mit den Krankentagen aus? Ich weiß die werden normalerweise von den "Überstunden" abgezogen...auch wenn man schwanger ist? Dann wäre es sinnvoll schonmal viel "vorzuarbeiten" um für evtl. Krankenhausaufenthalte oder sonstige Komplikationen während der Schwangerschaft schon Stunden zu haben, oder? 3. Wie sieht das mit Elternzeit aus - ist man dann praktisch den Job los? (Gilt wohl auch eher zum Kündigungsschutz) 4. Darf man während der Elternzeit (während man Elterngeld bezieht) einen 400 Euro Job machen, oder wird das vom Elterngeld abgezogen? Vielen Dank schonmal Liebe Grüße asujakin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ein 400er ist ein Arbeitsvertrag wie jeder andere auch mit den gleichen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, bei einem 400 er hat man folgende Ansprüche: - Arbeitsvertrag: wie bei jedem anderen Vertrag auf Wunsch schriftl. - bei einem Beschäftigungsverbot erhält man weiter Lohnzahlungen - Erziehungsurlaub: bis zu 3 J. - Erziehungsgeld: wie bei jedem anderen auch - Feiertage: fällt die Arbeit auf einen gesetzl. Feiertag, muss nicht nachgearbeitet werden - Kündigung: gesetzl. wie bei allen AN - Krankheit: Lohnfortzahlung wie bei allen ANs (nicht in den ersten vier Wo. des AV) - ein Entbindungsgeld gibt es seit 01.01.04 nicht mehr. Geringfügig Beschäftigte erhalten lediglich eine Einmalzahlung von 210 Euro. Die bekommen Sie nicht vom Arbeitgeber und der Krankenkasse, sondern vom www.Bundesversicherungsamt.de!!!! - Krankenkasse: hierfür muss, über Familienversicherung oder eine andere Tätigkeit, - Sozialversicherung: wird pauschal vom AG bezahlt - Steuern: eine Arbeit ohne Steuerkarte ist möglich, es muss aber ein Freistellungsantrag beim FA gestellt werden. - Urlaub: vier Wochen pro Jahr - Gratifikationen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld): per Arbeitsvertrag/ Tarifvertrag/ Betriebsvereinbarung o.ä. - bei Krankheit des Kindes bestehen keine Freistellungsansprüche und Zahlungen durch die Krankenkasse, da man darin nicht einzahlt. Dies geht nur vertraglich/ tarifvertraglich oder mit Urlaubstagen Nach der Gesetzesänderung zum 01. April 2003 kann man wieder eine Nebentätigkeit "brutto für netto" ausüben und darf dabei bis zu 400 € mtl. frei von Stunden- oder Stundenlohnbegrenzung verdienen. Ohne Sozial- oder andere Abgaben leisten zu müsse und ohne einen Freistellungsantrag beim Finanzamt gestellt zu haben. Lediglich der Arbeitgeber muss pauschal 25 % (in Privathaushalten sogar nur 12 %) abführen, kann aber evtl. seine Steuer ermäßigen. Aufgrund dieser Pauschalabgabe erwirbt der Arbeitnehmer jedoch nur minimale Ansprüche auf Altersrente und Wartezeiten, kann aber den Pauschalbeitrag aus eigenen Mitteln auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufzustocken. Die beitragsfreie Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung für Ehegatte und Kinder bleibt für geringfügig Beschäftigte bis zu einem Gesamteinkommen von 400 EUR monatlich erhalten. Ansonsten gilt: der „Mini-Jobler“ hat die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Arbeitnehmer. Liebe Grüsse, NB P.S. Eigene Erfahrung zu dem Thema: Machen Sie sich nicht zu viele Gedanken was ist, wenn es klappt - um so schlechter geht es..leider ist das Gehirn ein wichtiger Faktor


Mitglied inaktiv

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Moin... Fr. Bader hat diese 400 Euro Frage schon zig mal beantwortet. Ist genauso ein Arbeitsverhältnis wie jedes andere auch d.h. Urlaub Elternzeit Krankmachen Kündigungsschutz Der AG "darf" Dir die Krankheitstage oder die Urlaubstage nicht von den Stunden abziehen, weil dir Urlaub zusteht... Das dies in der Praxis so gehandhabt wird (mir geht es genauso)ist ein anderes Thema... Also Such mal Schöne Kugelzeit noch LG Peeka


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