Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Minijob

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Minijob

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Hallo, meine Partnerin und Mutter meiner Tochter (wir leben getrennt) hat 2 Jahre nach der Geburt eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen. Bis dahin erhielt sie Sozialhilfe. Vor der Geburt unserer Tochten ging sie zur Schule, sie hatte bis her noch nicht gearbeitet.Nach mehreren Monaten teilte Ihre Versicherung (freiwillig versichert bei Barmer) mit, daß sie, weil ihre Beiträge nicht mehr vom SA. gezahlt werden, nun die Beiträge + eine erhebliche Nachforderung selber zahlen müsse. Ist das wirklich so rechtens und muß sie die Krankenversicherung selbst tragen?? Ist es möglich bei einem Verdienst bis 400€ auch auf Stk zu arbeiten, was verändert das für den Arbeitgeber? Wie sieht die ganze Lage aus wenn sie z.B. bei ihrem Arbeitgeber jetzt 430€ verdiene würde, müßte dann der AG die KV bezahlen?? Ich danke im voraus für Ihre Hilfe MFG David.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, beitragsfrei kk-versichert versichert kann man über das Sozialamt sein. Wenn diese die Leistungen einstellen und sie nicht bedürftig ist, muss sie sivch selber kk-versichern. Aber das kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Gruß, NB


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