Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader!!! Ich bin dankbar dafür ,das es sie hier gibt im Forum,ich weiß auch was eine Rechtsberatung kostet,Hut ab und Danke:+) Ich hatte heute ein Termin beim Arbeitgeber! Bin ja noch in der Elternzeit bis 15.01.05!Also doch noch bei meinem AG.angestellt,oder?? Wollte auf 400 Euro basis arbeiten,hatte vor meiner SChwangerschaft einen Std.Lohn von 11,10 Brutto plus einen So.zuschlag von 35 Euro pro geleisteten Sonntagsdienst! Nun sagte mein Ag.er müsse mich als Aushilfe???neu einstellen,mein Arbeitsvertrag zählt nich mehr??? Er müsse für mich Steuern zahlen,und das höchste was er mir zahlen würde wäre 9 Euro die Std. Für eine exm.Pflegefachkraft mit Verantwortung für 62 Bew.Ziemlich wenig!!! Mein So.Zuschlag würde wegfallen,steht aber auch im Arbeitsvertrag!!Kann er mich denn als Aushilfe NEU anstellen??bin doch nur im EU,kann mich doch dadurch nicht verschlechtern,oder!!!
Hallo, für die Zeit des EU kann ein neuer Vertrag geschlossen werden. Schauen Sie mal bei www.teilzeit-info.de. Die Stundensätze etc. dürfen nicht geringer sein. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo! ich hab grad den selben Sch*** mit meinem AG durch - das Problem ist: du müsstest klagen, um recht zu bekommen. Es gibt eine klitzekleine Lücke im Gesetz, die Dein AG genau wie meiner gefunden zu haben scheint, und darauf baut seine Argumentation wahrscheinlich auf (frau Bader und ich hatten schon unsere Diskussion drüber, aber das ERgebnis war auch nur, dass Klarheit wohl nur über den Klageweg zu kriegen ist, aber wer klagt sich scon in ein Teilzeit-Arbeitsverhältnis???) Ich würds noch mal versuchen, dass Dein AG einen Zusatzvertrag zu Deinem ruhenden Vertrag macht, und versuch, ihm den Gesetzestext unter die nase zu halten. Vielleicht bringt es ja was (vor allem die Stelle, dass teilzeitbeschäftigte keine wirtschaftlichen Nachteile erleiden dürfen, steht im Teilzeit- und Befristungsgesetz). Ich drück Dir die Daumen Ulriek
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