Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, ich habe schon mehrfach in Antworten von Ihnen gelesen, daß bei einem Antrag auf Teilzeit mind. 15 Std. Wöchentlich zu beantragen sind. WO/In welchem Gesetz, ist diese Std. zahl festgelegt??? Bisher konnte ich nirgends etwas finden.
Hallo, kann im Moment nicht nachschlagen. Müsste im TzBfG stehen.Schauen Sie mal bei www.teilzeit-info.de Gruß, NB
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