Simsastar
Hallo Frau Bader, ich hatte zwei Jahre Elternzeit (bis Mai 2014) beantragt und mit Beantragung eine Teilzeit von 50 % ab August 2013 angefragt und auch bestätigt bekommen. Ab Mai beziehe ich kein Elterngeld mehr und hatte, da zur Zeit Personalnotstand in meiner Firma ist, angeboten, ab Mai fuer ein paar Stunden einspringen zu können. Ab August dann wie besprochen für 50 %. Gibt es eine Mindeststundenzahl fuer die Zeit von Mai bis August pro Woche, die ich arbeiten muss oder ist eine Vertragsgestaltung z.B. mit 10 Stunden im Monat möglich? Danke für die Information!
Hallo, wenn Sioe sich einig sind, ist alles bis 30 Std/ Wo möglich Liebe Grüsse, NB
Lina_100
Ja, mindestens 15h/Woche.
sternenfee75
Ich arbeite auch nur 7 Std pro Woche Teilzeit in EZ
SumSum076
Gesetzlich sind min 15 Std/Woche vorgesehen. Wenn AG und AN sich aber einig sind, können auch weniger Stunden vereinbart werden. Gruß Sabine
Lina_100
Da wäre ich ganz vorsichtig. Wenn es dann hart auf hart kommt könnte u.a. der Kündigungsschutz weg sein, da man gesetzlich aus der EZ raus fällt, enn man weniger als 15h oder mehr als 30h Arbeiter.
SumSum076
Hast du da ein paar Hintergrundinfos für mich dazu? Hab bisher nur herausfinden können, dass bei Überschreitung der Stunden Konsequenzen eintreten. Danke! Gruß Sabine
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