hyla79
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat einen befristeten Teilzeitvertrag mit einer wöchentlichen AZ von 20h. Da Sie in Ihrer Elternzeit arbeiten möchte hat Sie dem Arbeitgeber vorgeschlagen 5h wöchentlich zu arbeiten. Der Arbeitgeber ist damit einverstanden und möchte das Sie eine Veränderungsvereinbarung unterschreibt in der die 5h festgelegt werden. Meines Wissens muss laut Elterngesetz der Arbeitnehmer jedoch 15h arbeiten wenn er in Elternzeit ist bzw. Elterngeld bezieht, max. 30h pro Woche. Nun meine Frage: Da sich beide Seiten einig sind würde ich gern wissen ob meiner Frau Nachteile entstehen (Stichwort Kündigungsschutz und Bezug von Sozialleistungen) wenn Sie diese Vereinbarung unterschreibt bzw. inwieweit es gesonderte Regelungen für befristete Teilzeitverträge gibt. Vielen Dank im Voraus! André
Hallo, da verwechseln Sie was. Das mit den 15 Std betrifft den Anspruch auf TZ. Sie kann in EU auch nur 5 Std/Wo arbeiten, sollte aber aufpassen, das die Änderung auf die EZ befristet ist Liebe Grüße NB
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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit 2006 bei meinem Arbeitgeber angestellt, er hat über 15 Mitarbeiter. Ich befinde mich aktuell in meiner zweiten Elternzeit und möchte bald meinen Antrag auf Teilzeit stellen. Bis 2011 hatte ich einen Vollzeitvertrag, dann kam Kind 1 und ich war während der ersten Elternzeit wieder aus dem HomeOffice bei me ...
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