Mietrecht für Familien Ein Urteil des Landgerichtes Bad Kreuznach: Wegen massiver Störung des Hausfriedens kündigte der Vermieter einer Mieterfamilie. Sein Vorwurf: Kinderlärm im Treppenflur, lautes Herumspringen und Herumtrampeln des Sohnes in der Wohnung, zu lautes Heraufziehen und Herunterlassen der Rollläden, zu laute schleifende Geräusche, verursacht durch den Staubsauger, zu häufiges Einschalten des Treppenlichtes usw. Zu Unrecht - das Landgericht Bad Kreuznach wies die Vermieterklage als unbegründet zurück, die Mieterfamilie konnte wohnen bleiben. Vom Vermieter, von den Nachbarn und Mitbewohnern sei eine erhöhte Toleranz gegenüber Lärm als Begleiterscheinung kindlichen und jugendlichen Freizeitverhaltens zu fordern, so das Landgericht Bad Kreuznach (1 s 21/01)