Hallo Frau Bader,
im Juni 2014 habe ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht für alle meine drei Kinder vom Amtsgericht übertragen bekommen.
Jetzt bin ich mit dem Kindesvater wieder zusammen, da er sich geändert hat.
Kann ich das Urteil vom Aufenthaltsbestimmungsrecht rückgängig machen?
Wenn ja, wie kann ich dieses am Besten tun?
MfG
von
Cindelbert
am 04.09.2015, 11:48
Antwort auf:
Kann ich das Urteil vom Aufenthaltsbestimmungsrecht rückgängig machen?
Hallo,
warum sollten Sie? Lassen Sie es wie es ist, es hat ja niemand Nachtteile dadurch.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.09.2015
Antwort auf:
Kann ich das Urteil vom Aufenthaltsbestimmungsrecht rückgängig machen?
Das geht nur übers Gericht.
Aber da es doch eh unstrittig ist , dass die Kinder bei Dir bleiben, kann es so bleiben.
So ein Hin und Her sieht das Gericht nicht gerne, was ist wenn Euer 2. Versuch scheitert ? Dann willst Du es wieder alleine ?
Alles Gute für die 2. Runde .
von
Sternenschnuppe
am 04.09.2015, 12:04