Frage: Was wiegt ein Urteil des BAG

Sehr geehrte Frau Bader, Das BEEG regelt, dass eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb der ersten zwei Jahre der Zustimmung des AG bedarf.(Bindungszeutraum). Das Bundesarbeitsgericht hat allerdings in einem Urteil 2011 entschieden, dass auch innerhalb des Bindungszeitraum die Entscheidung des Arbeitgebers billigem Ermessen nach § 315 Abs. 3 BGB entsprechen muss. Welche "Wertigkeit" hat dieses Urteil gegenüber dem BEEG? Und was bedeutet das konkret? Mit freundlichen Grüßen

von Popanda am 09.04.2021, 14:44



Antwort auf: Was wiegt ein Urteil des BAG

Hallo, der Ag hat grds. eine Fürsorgepflicht. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber seine Rechte aus dem Arbeitsverhältnis so auszuüben und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers so zu wahren hat, wie dies unter Berücksichtigung der Belange des Betriebs und der Interessen der gesamten Belegschaft möglich ist. Es handelt sich dabei immer um Einzelfallentscheidungen, die der AG abwägen muss. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.04.2021



Antwort auf: Was wiegt ein Urteil des BAG

was genau ist dein anliegen? hast du weniger gemeldet und möchtest verlängern, der AG verweigert?

von mellomania am 10.04.2021, 08:45



Antwort auf: Was wiegt ein Urteil des BAG

"..Soll die Bestimmung nach billigem Ermessen erfolgen, so ist die getroffene Bestimmung für den anderen Teil nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht. 2Entspricht sie nicht der Billigkeit, so wird die Bestimmung durch Urteil getroffen; das Gleiche gilt, wenn die Bestimmung verzögert wird." (BGB) Heißt: wenn du dich nicht für 2 komplette Jahre EZ festgelegt hast und nun eine Verlängerung beantragst, muss der AG dem ja zustimmen (BEEG) bzw. er kann ablehnen - dies aber nach billigendem Ermessen. Kannst du also erhebliche Gründe für eine Verlängerung vorbringen, soll der AG diese bei seiner Entscheidung berücksichtigend einbeziehen. Dass man gerne doch länger zu Hause bleiben möchte, ist sicher nicht zu billigen. Dass dein Kind schwer erkrankt ist und deiner Pflege bedarf, wäre sicher etwas anderes und billigend mit einzubeziehen. So würde ich das zumindest interpretieren.

von cube am 10.04.2021, 09:06



Antwort auf: Was wiegt ein Urteil des BAG

würdest du im Zweifel eben wieder vor Gericht für genau deinen Fall entscheiden lassen müssen. Das Urteil nennt ja scheinbar keine konkreten Dinge, wegen derer ein AG nun doch einer Verlängerung zustimmen müsste. Es weißt lediglich darauf hin, dass der AG nach billigendem Ermessen bestimmen soll/muss.

von cube am 10.04.2021, 09:10



Antwort auf: Was wiegt ein Urteil des BAG

Ich denke das Urteil bedeutet, dass der AG nicht einfach willkürlich ablehnen darf. Er muss betriebliche Gründe angeben, um abzulehnen.

von Popanda am 10.04.2021, 10:33



Antwort auf: Was wiegt ein Urteil des BAG

Schau mal genau in das Urteil. Es bezieht sich 1. auf die Mutter eines chronisch kranken Kindes 2. auf eine Abmahnung, die sie nach nicht-Erscheinen erhalten hat Das Urteil besagt, dass der AG sich ernsthafte Gedanken machen muss bevor er ablehnt. Es heißt nicht, der AG darf gar nicht mehr ablehnen oder nur mit einem guten Grund. Natürlich kommt das Urteil Eltern insofern entgegen, als dass es eben die Möglichkeit auf Verlängerung gibt auch wenn nicht 24 Monate genommen wurden - aber du musst eben als Elternteil schon einen guten Grund habe. Hier hatte die Mutter ihn - chronisch krankes Kind und der AG konnte offenbar nicht nachweisen, dass er sich Zeit genommen hat, den Antrag zu prüfen und die Umstände billigend einzubeziehen. Er hat nämlich das Schreiben am 8.11. bekommen und bereits am 11.11. hatte die Mutter die schriftliche Ablehnung.

von cube am 10.04.2021, 18:49



Antwort auf: Was wiegt ein Urteil des BAG

Ich habe mich beim Familienministerium erkundigt und dort wurde bestätigt, dass der AG betriebliche Gründe darlegen muss, und diese vor Gericht Bestand haben müssen. Ich hoffe, dass man dort genau weiß, was man sagt

von Popanda am 10.04.2021, 19:09



Antwort auf: Was wiegt ein Urteil des BAG

was ist dein problem genau? du hast weniger als 2 jahre gemeldet, möchtest verlängern? mit welcher frist hast du das eingereicht? was sagt der AG,? welche Gründe legt er dar?

von mellomania am 10.04.2021, 19:33



Antwort auf: Was wiegt ein Urteil des BAG

Es wäre einfacher, wenn du deine konkrete Frage stellen würdest, anstatt dich auf ein Urteil zu beziehen, dem eine ganz bestimmte Situation zu Grunde liegt. Wie gesagt: ja, der AG muss deine Begründung gut durchdenken und darlegen, warum er dennoch ablehnt. Heißt aber eben auch: einfach sagen "ich möchte verlängern" geht nicht. Solange du keinen konkreten Grund nennst, wird - denke ich - auch Frau Bader dir dazu nur sagen können, dass es theoretisch eine Möglichkeit zur Verlängerung geben kann, dies aber eine Einzelfallentscheidung ist und du es eben versuchen sollst. Im Zweifel dann vor Gericht. Betrieblicher Grund ist schon mal ganz einfach: der AG hat mit deiner eingereichten EZ geplant, dir deine Stelle entsprechend freigehalten/frei gemacht und kann jetzt auf die schnelle keinen Ersatz finden. Wodurch im Umsatzeinbußen drohen, ein Projekt nicht abgearbeitet werden kann = Kunde evt. verloren usw. Fertig. Da würde ich sagen, wenn du eben genau nicht selber einen wirklich guten Grund hast wie zB ein chronisch krankes Kind aus dem genannten Urteil, reicht diese Begründung des AG´s schon.

von cube am 10.04.2021, 20:08



Antwort auf: Was wiegt ein Urteil des BAG

Was machst du eigentlich in einem Forum, wo gezielt Fragen an Experten gestellt werden. Die Fragen gehen hier an Experten und nicht an Laien:). Ich habe mir deinen Kommentar nicht ganz durchgelesen, aber finde es erstaunlich, wie man dazu kommt, einen Teil seiner Freizeit damit zu verbringen, ungefragt laienhafte Kommentare in irgendwelchen Foren zu posten. Das ist ein komisches Hobby, es gibt Alternativen wie Sport, Fernsehen, und und. Jeder wie er mag, aber seltsam ist das schon.

von Popanda am 10.04.2021, 20:30



Antwort auf: Was wiegt ein Urteil des BAG

anstatt hier die Leute anzugehen, solltest du die Antworten der anderen lesen und einfach FAKTEN schaffen. ohne diese KANN keine Antwort erfolgen, welche dir weiterhilft! das solltest du eigentlich verstehen können, oder? der AG kann betriebliche Gründe nennen, die für ihn relevant sind. du hast da kein mitspracherecht. denn ER entscheidet, was betriebliche Gründe sind. und wenn du es falsch angehst und weniger als 2 jahre meldest und nun verlängern willst, kann er eben sagen: nö. aber auch das sind nur mutmaßungen, weil du erneut nicht in der lage bist, gezielt zu antworten. was möchtest du jetzt hören? das urteil bezieht sich auf einen einzelfall. ob er mit dir was zu tun hat, sagst du ja nicht. warum möchtest du verlängern? solange du diese frage nicht, auch für frau bader, beantwortest, wird dir keine antwort was bringen.

von mellomania am 11.04.2021, 07:50



Antwort auf: Was wiegt ein Urteil des BAG

Du hast mitbekommen, dass dies ein öffentliches Forum ist? Es also sogar gewollt/erwünscht ist, dass Foristen ebenfalls aus ihrer Erfahrung heraus Antworten/Ratschläge geben? Wenn du eine Antwort nur von einem Anwalt/Anwältin hören möchtest, wirst du wohl das Geld in die Hand nehmen müssen, dir einen ebensolchen zu suchen und zu befragen. Abgesehen davon habe ich den Eindruck, du willst eine ganz bestimmte Antwort hören, die du bis jetzt nicht bekommen hast.

von cube am 11.04.2021, 08:24



Antwort auf: Was wiegt ein Urteil des BAG

welches dann erst noch mal neu prüfen musste. Das BAG hat also nicht entschieden, dass der AG der Verlängerung zustimmen muss - es hat lediglich das LAG dazu verdonnert, sein Urteil nochmal zu überprüfen unter Berücksichtigung dessen, was das BAG dazu sagt. Hast du zufällig das Urteil das LAG´s? Hat die AN überhaupt schlussendlich die Verlängerung bekommen oder konnte der AG doch darlegen, dass er nicht zustimmen kann/muss, weil ...?

von cube am 11.04.2021, 08:31



Antwort auf: Was wiegt ein Urteil des BAG

"...a) Die Grenzen billigen Ermessens sind gewahrt, wenn der Arbeitgeber bei seiner Entscheidung die wesentlichen Umstände des Einzelfalls abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt hat. Ob die Entscheidung des Arbeitgebers billigem Ermessen entspricht, unterliegt der gerichtlichen Kontrolle nach § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB. Hierfür gilt ein objektiver Maßstab. Der Arbeitgeber hat alle Umstände zu berücksichtigen, die zu dem Zeitpunkt vorliegen, zu dem er die Ermessensentscheidung zu treffen hat. Soweit die Entscheidung ermessensfehlerhaft ist, tritt entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB an ihre Stelle das Urteil des Gerichts (BAG 14. Oktober 2008 - 9 AZR 511/07 - Rn. 18, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 41 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 29). b) Die Klägerin hat sich darauf berufen, sie müsse die Elternzeit wegen einer Erkrankung ihres Kindes verlängern. Dem hat die Beklagte entgegengehalten, sie habe bereits anders disponiert. Das Landesarbeitsgericht wird deshalb aufzuklären haben, welche Interessen der Parteien im Rahmen des § 315 Abs. 3 BGB gegeneinander abzuwägen sind und welchen gegebenenfalls der Vorrang einzuräumen ist...." Und das heißt nun mal nicht, die Klägerin hat das Recht auf Verlängerung zugesprochen bekommen - diese Entscheidung wurde an das LAG zurück gegeben. Wie dieses entschieden hat, habe ich nicht gefunden. Also hat das BAG lediglich entschieden, dass ein schlichtes "Abgelehnt" durch den AG nicht ausreicht. Der AG muss prüfen und auch begründen. Und im Einzelfall kann er das evt. eben nicht gut genug begründen bzw. die Interessen des AN´s wiegen schwerer. Evt. verstehst du aber auch nicht wirklich, welche Aufgab das BAG hier hatte?

von cube am 11.04.2021, 08:47



Antwort auf: Was wiegt ein Urteil des BAG

Herrlich, wie viel Arbeit ihr hier reinsteckt:), nur für mich ! Danke, aber ich warte noch auf eine Expertenantwort :)

von Popanda am 11.04.2021, 12:01



Antwort auf: Was wiegt ein Urteil des BAG

Konkreter wird die expertin nicht antworten, da wirst du schon ein paar taler in die hand nehmen müssen.... Umsonst ist der tod. Tipp: cube schreibt eigtl wenn sie ahnung hat.

Mitglied inaktiv - 11.04.2021, 13:43



Antwort auf: Was wiegt ein Urteil des BAG

Es haben dir fast ausschließlich die Leute geantwortet die Ahnung haben oder wo Frau Bader sich oft genug anschließt. Das die Antworten dir nicht gefallen ist nicht ihre Schuld. Kleiner Tipp von mir ne gute Rechtschutzversicherung ist Gold wert

von misses-cat am 11.04.2021, 13:50



Antwort auf: Was wiegt ein Urteil des BAG

Ist Cube nicht sogar Arbeitgeberin? Herrlich wie APs immer abgehen, wenn ihnen die Antwort nicht passt oder genauer nachgefragt wird. Und oft schreibt Frau Bader genau das gleiche.

Mitglied inaktiv - 11.04.2021, 14:00



Antwort auf: Was wiegt ein Urteil des BAG

Das Urteil bedeutet, dass ein AG die Beantragung einer EZ-Verlängerung nicht pauschal immer ablehnen kann, sondern die besonderen Umstände für den Antrag berücksichtigen und seine Ablehnung ebenfalls begründen muss. Meinst du dann als AN - dass dein Grund wichtiger sei und/oder - der AG nicht ausreichend gute Gründe nennt und/oder - deine Gründe gar nicht berücksichtigt wurden, kannst du dagegen klagen. Dies eröffnet Eltern die grundsätzliche Möglichkeit, das ihrem Antrag auf Verlängerung der EZ im Einzelfall doch entsprochen werden muss/kann. Das BAG hat nicht der EZ-Verlängerung zugestimmt. Es hat in der Revision den Fall sozusagen wegen Mangels an Sorgfaltspflicht gegenüber den Belangen des AN´s wieder an das LAG zurück gegeben. Heißt für dich: könnte sein, dass du eine Verlängerung durch bekommst, Könnt aber auch sein, deine Gründe sind nicht wichtiger als die des AG´s. Einzelfallentscheidung. Kleiner Tipp: sehr viele AG´s kommen guten MA´s gerne entgegen, wenn diese freundlich fragen. Nicht gerne kommt man MA´s entgegen, die gar nicht wirklich etwas besprechen wollen, sondern sofort mit "das ist mein Recht" in´s Haus fallen.

von cube am 11.04.2021, 15:34



Antwort auf: Was wiegt ein Urteil des BAG

wundert mich nicht, wenn sie keine verlängerung bekommt. :-) echo und wald, ne?

von mellomania am 11.04.2021, 20:22



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