Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mieterverpflichtungen

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mieterverpflichtungen

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Guten Abend, ich bin Alleinerziehende eines 15 Monate alten (schlecht schlafenden und abenteurlustigen ;-)) Jungen. Ich bin Mieter einer Wohnung, es gibt einen weiteren Nachbar. Gegenwärtig sehe ich mich außer Stande, Schnee zu räumen. Mein Sohn fordert mich rund um die Uhr. Beim Schnee schieben kann ich ihn nicht neben mich auf die Straße stellen - er bliebe nicht stehen. Im Wagen schreit er sich die Seele aus dem Hals - was mir wiederstrebt. Es gibt niemanden zum baby sitten. Wenn ich meiner Räumungspflicht aus den genannten Umständen nicht nach kommen kann und ein Passant stürzt - tritt dann meine Haftpflichtversicherung notfalls ein, oder gilt das als grobe Fahrlässigkeit? Besten Dank für die Antwort, nora-bea


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, dann haften Sie. Wenn Sie es selber nicht machen können, müssen Sie jemand anderes beauftragen. Ein Kind befreit Sie nicht von der Haftung Liebe Grüsse, NB


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