Julisa
Sohn aktuell 18 Jahre alt hat demnächst eine Gerichtsverhandlung wegen eines Vergehens zu dessen Zeitpunkt er noch 17 war. Nun habe ich auch eine Ladung bekommen als "Erziehungsberechtigter" , streng genommen bin ich ja nun eigentlich nicht mehr erziehungsberechtigt. Oder zählt hier das Alter zur Tatzeit? Auf dem Gericht habe ich bisher leider Niemanden erreicht der mir sagen kann ob das Schreiben ein Versehen war, weil die Volljährigkeit während des ganzen Verfahrens eintrat oder ob meine Anwesenheit wirklich Pflicht ist weil er zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war.
Hallo, es zählt die Zeit zum Zeitpunkt der Tat. Außerdem macht es vor Gericht einen wesentlich besseren Eindruck, wenn die Mutter ihr Kind unterstützt. Und sicher ist es für Ihren Sohn auch schön. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Selbstverständlich zählt das Alter zur Tatzeit und nicht zur Zeit der Gerichtsverhandlung. Der Einladung hast du zu folgen.
Mitglied inaktiv
Verstehe ehrlich gesagt nicht deine Frage.... Natürlich gehst du hin
mellomania
es ist dein kind! da geh ich doch hin, egal ob pflicht oder nicht? seltsame frage..
Julisa
Keiner von euch kennt die Jahre lange Vorgeschichte und die aktuelle Lage. Die muss ich hier auch nicht erläutern, und gibt euch definitiv nicht das Recht zu urteilen. Für manche Dinge hat man seine Gründe die nur der nachvollziehen kann der den Weg in gleichen Schuhen gelaufen ist. Ich finde es hier im Forum oft echt anmaßend was manch Laie von sich gibt. Es ist ein Rechtsforum , ich habe eine rein rechtliche Frage gestellt und nicht um Verurteilung gebeten. Das was ihr schreibt , ja so habe ich eine lange Zeit auch gedacht, aber irgendwann ist Schluß, wenn Nichts ankommt, egal was man tut. Mehr möchte ich dazu sagen, und wenn ihr nicht zu 100% Ahnung habt dann lasst solche Bemerkungen.
mellomania
wenn du eine ladung erhalten hast wird es schon seine richtigkeit haben. ruf bei gericht an, nur die wissen ob das alter zur tatzeit oder das jetzige zählt
Julisa
Ich versuche seit Tagen auf dem Gericht Jemanden zu erreichen, nur leider bisher ohne Erfolg. Ich habe zwar gegoogelt und eine Antwort gefunden die besagt dass wenn der Jugendliche im Verlauf des Verfahrens die Volljährigkeit erreicht das Recht der Erziehungsberechtigten beim Prozess Anträge zu stellen eben hinfällig ist, was im Übrigen auch der Grund dafür ist dass die Erziehungsberechtigten eine Ladung bekommen. Da ich Laie bin weiß ich allerdings nicht ob das was ich da gefunden habe wirklich so richtig ist.
mellomania
dann hoffe ich dass dir da jemand weiterhelfen kann! viel erfolg!
luvi
Mellomania, Genau deshalb hat Julisa auch eine Frage an Frau Bader gestellt und nicht an irgendjemanden. Eine Anwältin wird ihr diese Frage beantworten können. Viel Kraft wünsch ich dir, Julisa. LG luvi
mellomania
auch frau bader kann nicht alle fragen beantworten. tut sie auch nicht und verweist aufs RUB. daher ist dein kommentar auch sehr hilfreich. :-)
Mitglied inaktiv
Frau bader verweist aufs rub, wenn es sich nicht um familienrecht handelt. Ist bei dir nicht so angekommen, or?
luvi
Mellomania, Du benötigst meine Belehrungen nicht, und auf Deine verzichten sicher viele gerne. Frau Bader beantwortet Fragen des Familienrecht und kommentiert darüber hinaus auch andere Fragen. Mit falschen Antworten ist den Fragestellerin definitiv nicht geholfen. Luvi
Strudelteigteilchen
Zitat: "Mellomania, Du benötigst meine Belehrungen nicht, und auf Deine verzichten sicher viele gerne." :-)
Sternenschnuppe
Setze einen Brief auf, dass das Kind nun volljährig ist, Du daher nicht mehr erzehungsberechtigt. Mit der Bitte um Abladung und schriftliche Bestätigung. Dann wirst Du Antwort bekommen und sie werden es prüfen. Wenn es zeitig ist vielleicht selbst hinfahren und vorsprechen?
Julisa
Vielen Dank Sternschnuppe für diesen Rat. Ich war gerade dabei das Schriftstück aufzusetzen da bekam ich einen Anruf vom Gericht, dass mir die Ladung versehentlich zugestellt wurde. Die Ladung auf Grund seiner eingetretenen Volljährigkeit also hinfällig ist.
Julisa
Deine Aussage ist zu 100% falsch, wie ich nun erfahren habe. Ich möchte dich bitten dich in Zukunft mit Aussagen von denen du nicht 100% weißt dass diese richtig sind zurück zu halten. Auch deine bevormundende Art und Weise ( "natürlich wirst du den Termin wahr nehmen") ist hier völlig fehl am Platz. Wer sich an dieses Forum wendet hofft auf eine rechtlich saubere Auskunft im Bezug auf bestehende Probleme, welche die meisten User hier ohnehin stark belasten, es wird drum gebeten sich allgemein und kurz zu fassen damit adäquat geantwortet werden kann. Genau hier ist es absolut unmöglich sich auch nur Ansatzweise ein Urteil von der bestehenden Situation des Fragestellers bilden zu können, weil eben nicht die ganze Geschichte von der Pieke an erzählt wird. Die Fragen welche hier gestellt werden sind nur Fetzen von all dem was die Fragestellenden meist beschäftigt. Es ist traurig dass man sich inzwischen ganz genau überlegen muss ob man hier eine Frage stellt, einfach weil man immer damit rechnen muss angefeindet zu werden von Leuten die sich anmaßen über anderer Leute Leben zu urteilen anhand eines Posts.
Mitglied inaktiv
Hallo, also jetzt mal juristisch... Im Jugendstrafverfahren KÖNNEN die Eltern teilnehmen. Sie MÜSSEN aber NICHT. Sie werden geladen. Steht alles in § 67 JGG... Vermutlich wurdest Du geladen, weil die Anklage Dich noch als Erziehungsberechtiger aufführt und niemand darauf geachtet hat, dass inzwischen die Volljährigkeit eingetreten ist. Ist auch völlig egal für das eigentliche Verfahren. Wenn Du nicht erscheinst, dann passiert für Dich NICHTS. Es ist letztlich völlig egal. Übrigens ist zumindest am meinem Gericht in der Mehrzahl der Fälle auch bei Minderjährigen kein Elternteil dabei. Du brauchst also gar nichts zu machen - auch nicht dem Gericht zu schreiben, dass Du nicht kommst.
Mitglied inaktiv
Sorry, aber Deine Antwort ist juristisch falsch und Blödsinn.... Sie muss der Einladung nicht nachkommen.
Mitglied inaktiv
Imwesten, das würde mich mal interessieren: Hat denn Frau Bader auch komplett falsch geantwortet? Sie schrieb wie ich zuvor auch schon, dass das Alter zum Tatzeitpunkt zählt! Sagst du ihr, dass sie komplett falsch liegt? Oder wer liegt hier falsch?
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