Mitglied inaktiv
Ich hatte gelesen, das es dem Vermieter gegenüber keine Mitteilungspflicht über Nachwuchs gibt. Es spielt nur bei pro Kopf Nebenkosten eine Rolle. Diese Antwort erhielt ich. Kann ich davon ausgehen, das alles gut ist? Sehr geehrte Frau xxxxxx, vielen Dank für die Mitteilung, wir haben Ihre Nachricht in der Akte hinterlegt. Mit freundlichen Grüßen Wohnungsbaugenossenschaft
Hallo, wie schon geschrieben, wenn mind eine Position nach Köpfen abgerechnet wird, muss es mitgeteilt werden. Kündigen wird der Vermieter deshalb nicht. Ich würde einfach mal abwarten und versuchen, es locker zu sehen. Wohnungsbaugesellschaften werden sich noch weniger interessieren. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Mach dir nicht solche Sorgen, und vor allem nicht nach dieser Nachricht. Bei uns spielt übrigens die Zahl der Bewohner bei der Abrechnung keine Rolle. Jede Wohnung Zahl gleich viel an Nebenkosten. LG luvi
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