Dürfen Vermieter bei einem "zu lauten Kind" aß Mietverhältnis kündigen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Dürfen Vermieter bei einem "zu lauten Kind" aß Mietverhältnis kündigen?

Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn ist jetzt 1 Jahr und fast 5 Monate. Er fängt jetzt langsam mit der Trotzphase an. Natürlich ist er dann auch mal lauter wenn er etwas unbedingt haben möchte. Vorher hat es die Nachbarn nicht so gestört aber jetzt seit ein paar Wochen fangen sie am sich über ihn zu beschweren. Die Nachbarn sind sehr gut mit unseren Vermietern befreundet. Die Nachbarn haben uns jetzt schon mehrmals drauf angesprochen, dass wir dafür bitte Sorgen sollen das er ruhiger wird. Ich habe den Nachbarn schon erklärt, dass er das nur macht wenn er etwas haben möchte was er nicht usw und nur weil es anstrengend dann ist kann ich ja schlecht nachgeben weil das Verhalten dann ja nur schlimmer werden würde. Ich versuche dann schon möglichst schnell zu reagieren bevor er zu " laut" wird und ihn abzulenken aber manchmal ist der Wille größer als die Ablenkung. Ich habe jetzt Angst das unsere Vermieter jetzt mitnder Kündigung drohen weil wir schonmal mit dem Vermietern hatten. Ich hoffe sie können mir helfen. Mit freundlichen Grüßen

von Faolana am 22.07.2020, 08:51



Antwort auf: Dürfen Vermieter bei einem "zu lauten Kind" aß Mietverhältnis kündigen?

Hallo, Kinderlärm kann man nicht verbieten. Bemühen Sie sich, dass in der Mittagszeit nicht getobt wird, mehr geht nicht. Eine Kündigung hätte keinen Bestand. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.07.2020



Antwort auf: Dürfen Vermieter bei einem "zu lauten Kind" aß Mietverhältnis kündigen?

Dazu gehört auch, dass Kinder weinen/toben, wenn sie etwas nicht bekommen. Solange euer Kind nicht stundenlang Terror macht, Dinge durch die Gegend wirft oder sonstige Ausnahmezustände übermäßig oft auftreten, kann euch der Vermieter gar nichts.

von cube am 22.07.2020, 10:48



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