Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, meine Frage hat nur bedingt mit unserem Baby zu tun, allerdings ist dieses der Auslöser. Ich stelle die Frage einfach mal und hoffe, dass das OK ist: Unsere Vermieterin teilte uns vor 2 Wochen mit, dass die Wasserzähler ausgetauscht werden müßten. Einer dieser Zähler ist geschickterweise hinter einem Einbauschrank in der Küche angebracht. Die Küche (die der Sohn der Vermieterin seinerzeit eingebaut hatte) mußten wir den Vormietern abkaufen und zwar nach Willen der Vermieterin, die uns sonst die Wohnung nicht gegeben hätte. Durch ein Loch in der Rückwand läßt sich der Zähler ablesen, ein Austausch war jedoch nicht möglich. Damit der Zähler ausgetauscht werden konnte, mußten wir gleich zwei Einbauschränke komplett ausräumen und ausbauen, wofür Fußleisten und Fliesen demontiert werden mußten. Außerdem brauchte es zwei starke Männer, um die Schränke aus der Nische heraus und wieder herein zu rücken. Letztlich betrug der Zeitaufwand fast 4 Stunden für uns alleine für ausräumen, ausbauen und wieder einbauen. Den Austausch der Wasserzähler ließ die Vermieterin zu unserer Überraschung von ihrem Sohn ausführen. Nach dem Tausch fragten wir ihn, ob jetzt noch einmal jemand an die Zähler müsse. Er sagte eindeutig, dass wir jetzt für 6 Jahre Ruhe hätten. Erst dann müßten wir den Schrank wieder ausbauen, weil die Zähler dann wieder ausgetauscht werden müßten. So bauten wir den Schrank mit Hilfe wieder ein und räumten ihn wieder ein. Nun überraschte uns unsere Vermieterin gut eine Woche danach mit der Mitteilung, dass die Firma, die bei uns für Heizung und Wasser zuständig ist und auch die Abrechnung macht, in einer Woche vorbeikäme, um die Zähler zu eichen, zu verplomben und abzulesen. Das geht natürlich bei dem Zähler hinter dem Schrank wieder nicht. Im Hinblick darauf, dass wir ein knapp einjähriges Baby haben, wir extra vorher gefragt haben, ob nochmal jemand an den Zähler muß, bevor der ganze Aufwand des Einbaus betrieben wurde und ich mit unserem Sohn einfach auch nicht so flexibel bin, würde ich gerne wissen, ob man von uns verlangen kann, dass wir diesen Schrank wieder leer räumen und ausbauen. Alleine der Inhalt der beiden Schränke hatte zwei Zimmer unserer Wohnung komplett blockiert, und ich kann unseren Sohn weder mal eben für vier Stunden irgendwo parken, noch ist es so einfach, ihn dann von den Sachen wegzuhalten. Irgendwo muß er ja auch hin. Ich hoffe daher, da wir einmal den Zähleraustausch ermöglicht haben und extra nachgefragt haben, ob die Sache erledigt sei, dass man von uns jetzt nicht noch mal die ganze Prozedur verlangen kann. Wie ist die rechtliche Lage? Vielen Dank für Ihre Mühe, Liane
RUB
Mitglied inaktiv
Die Frage ist: Was ist die Alternative? Ungeeicht und unverplompt ist das Gerät nicht nutzbar. Auf Basis von was zahlt Ihr dann in Zukunft die Nebenkosten? Ich würde einen Plan B erarbeiten, wie es für Euch erträglich ist, den Zugang zum Zähler erneut herzustellen - und das dann der Vermieterin unterbreiten mit dem Hinweis, daß ihr Sohn Euch versichert hat, daß er da nicht mehr hin muß. Auch ein Gericht kann nichts daran ändern, daß da irgendjemand noch mal hinmuß - über die Eichpflicht kann man sich nicht hinwegsetzen. Plus: Vor Gericht müßtet Ihr evtl. nachweisen, daß der Vermietersohn Euch versprochen hat, daß das Thema jetzt durch ist. Könntet Ihr das? Gruß, Elisabeth.
babyjacci
ES GIBT KEINE MITWIRKUNGSPFLICHT GEGENÜBER DEM VERMIETER! ICH WÜRDE DARAUF BESTEH; DASS DER SOHN DIE SCHRÄNKE SELBST WEG RÄUMT UND WIEDER EINRÄUMT; DEN ZÄHLER GEFÄLLIGSTWOANDERS PARKT UND NICHT HINTER DEM SCHRANK: AUFWAND BEZAHLEN LASSEN; DA ZUR ÜBERNAHME DER KÜCHE GEZWUNGEN WURDE! ALLERDINGS HÄTTE ICH SOLCH EINE WOHNUNG MIT ERPRESSUNG NICHT GENOMMEN!
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