mia8418
hallo Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit mit Elterngeld Plus. Ich würde gerne im Sommer/Herbst wieder in Bierzelten bedienen was ich bisher auf eine kurzfristige Beschäftigung gemacht habe, was aber während der Elternzeit nicht möglich ist. Daher müsste ich diese Tätigkeit auf Minijob anmelden. Ab 1.07. will mich mein bisheriger Arbeitgeber für eine Projektarbeit wieder anstellen. Wie müsste er mich einstellen, damit ich trotzdem die Bierzelte im Minijob bedienen kann. Ist unter Berücksichtigung der Grenze im Elterngeld Plus ein Midijob (Gleitzone) gleichzeitig mit Minijob zulässig?
Hallo, ich weiss nicht, wann das Kind geboren ist. Aber am besten fahren Sie, wenn Sie sich vorher das restliche EG auszahlen lassen. Ansonsten erfolgt eine Anrechnung. Liebe Grüße NB
Felica
Mein Rat, wenn nicht absolut nötig wegen Krankenversicherung oder steuerlichen Vorteilen prüfe ob es nicht sinnvoller ist das EG Plus in EG zu wandeln. Gerade wenn du dann die 12 Monate EG schon durch hast wäre das überlegenswert. Denn innerhalb der EZ darfst du ohne Verdiensthöhe bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Bekommst du aber EG oder EG Plus, musst du denen das Einkommen melden und dann wird es angerechnet. Sind deine 12 Monate EG noch nicht verbraucht, dann würde ich bei EG Plus bleiben, die Freigrenzen sind höher. Wsa ich nicht verstehe ist warum dich dein AG wieder einstellen will oder muss. Wenn Du in EZ bist dann hast du doch einen AG. Den EZ steht nur AN zu. Dafür stellt er dann entweder einen vertrag aus der auf die EZ befristet ist oder aber zu deinem bestehenden Vertrag kommt ein auf die EZ befristeter Zusatz. Ob Minijob oder Midi ist da egal. Du darfst halt nicht mehr wie 30 Std arbeiten solange du in EZ bist. Und wie gesagt, jeglicher Verdienst muss der EG-Kasse gemeldet werden solange du noch ETG beziehst.
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