Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

meine frau hat eine unterhaltsforderung vom kindsvater bekommen.....

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: meine frau hat eine unterhaltsforderung vom kindsvater bekommen.....

Lemmy

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das kind lebte 12 jahre bei ihr, und durch ihr abnormales verhalten bei uns, hat das jugendamt entschieden, das sie für eine weile beim vater leben soll. meine frau bezieht hartz4, im haushalt leben noch zwei weitere kinder (15 jahre und 21 monate) wovon das jüngste, unser gemeinsames ist. ich bin in arbeit und hab 1000,- netto. -inwiefern, kann von meiner frau der unterhalt eingefordert werden? -wird mein lohn mit berechnet? da heute ein brief von ihm (mama ist anwältin) kam, in dem er 272,- fordert und uns für mai in verzug gesetzt hat, machen wir uns gedanken, wie wir uns noch über wasser halten sollen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ihre Frau hat eine Erwerbsobliegenheit trotz des kleinen Kindes. Sie sollte sehen, ob sie zumindest TZ arbeiten geht Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Der Unterhalt steht dem Kind zu und Deine Frau sollte alles tun um diesen zu zahlen. Wohnst Du mit ihr zusammen oder wieso bekommt nur sie H4 und nicht ihr ? Seit wann bekommt sie H4 und ab wann wird sie wieder arbeiten gehen? Bittet den Vater über das Jugendamt eine Beistandschaft einzurichten, die prüfen das dann kostenlos. Wie könnt ihr Euer Einkommen erhöhen?


Mitglied inaktiv

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arbeitest du vollzeit?


Lemmy

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Ich arbeite Vollzeit, aber dank Hartz IV sind die Löhne hier so dermaßen im Keller, das wir noch aufstocken müssen, was dann als "Ihr Einkommen" angerechnet wird (derzeit zirka 400,-). Meine Frau wird ab Oktober wieder auf Arbeitsuche gehen können, da wir ab diesem Zeitpunkt, einen Kitaplatz für die kleine haben. Wollen wir mal hoffen, das es so schnell wie möglich mit nem Job klappt, sodass wir den Hartz-Klotz vom Hacken bekommen und endlich klare Finanzielle verhätnisse haben.


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