SueShi34
Liebe Frau Bader, ich bin bis 30.11.14 angestellt und mein AV läuft durch eine Befristung aus, d.h ich bin ab 01.12.14 arbeitslos. Mein Mutterschutz würde aber erst am 10.01.15 beginnen. Was steht mir ab dem Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung zu? Bekomme ich überhaupt ALG1, sowie Elterngeld / Mutterschutzgeld? Wie würde die Berechnung laufen? Danke und viele liebe Grüße, Kirstin Jahn
Hallo, Sie müssen sich bereits drei Mo. vorher bei der Agentur f Arbeit melden und bekommen dann ArBGeld I. In den Mutterschutzfristen Leistungen von der KK. Liebe Grüße NB
peekaboo
ALG1 bekommst Du nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt auch zu Verfügung stehst (was ab dem 10.01.15 ja nicht mehr der Fall wäre). Ggf. hast Du Anspruch auf Hartz 4. Solltest Du nicht verheiratet sein, auf jeden Fall darum kümmern, wie das mit der Krankenversicherung weitergeht. Anspruch auf Elternzeit und Beitragsfreistellung der KK hat nämlich nur derjenige, der einen Arbeitgeber hat. LG Peeka
Mitglied inaktiv
Wobei, sobald es Elterngeld gibt, ist man wieder beitragsfrei versichert. Udn ab Geburt ist der Kindsvater für dich zuständig. Du kannst aber - freiwillig - auf den Mutterschutz VOR der Geburt verzichten. Sofern du wirklich arbeitssuchend bist, sprich also auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen würdest. Dann hast du auch Anspruch auf ALG1. Das kaum ein AG eine hochschwangere so kurz vor der Geburt wirklich einstellt, ist eine andere Sache. Auschlaggebend ist da DEIN Arbeitswille. Allerdings stellen sich ds öfteren die Ämter da quer.
Sternenschnuppe
Und wie schon gesagt, ob Dich jemand einstellt kannst Du nicht beeinflussen, wichtig ist dass Du es versuchst. Im Mutterschutz gibt es ALG in Höhe des Kfwnkengeldes. Danach ist der Vater des Kindes zuständig, plus Elterngeld und Kindergeld.
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