ENagy
Hallo, bin ich ein kompizierte Situation. Mein Baby kommt hoffentlich 12.18.2020. und mein Arbeitsvertrag beendet 02.04.2021.Jetzt habe ich Beschtätigungsverbote bis zum Geburt. Soll ich die Elterzeit beantragen? Bekomme ich Mutterschutzgeld? Falls ja, ab wann bis wann? Wo soll ich es beantragen? Ich bin beim AOK. Bekomme ich Elterngeld? Es ist mein erste Schwangerschaft in Deutschland uns is verstehe die Regeln nicht 100 %.Ich komme von ein EU Land ,wohne ich hier 7 Jahre und arbeite ich hier 3 Jahre. Ich danke Ihre Antwort im Voraus. Und sorry mein Deutsch noch nicht perfekt. NEdit
Hallo, Sie bekommen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld. Danach sollten Sie, Frist sieben Wochen, schriftlich Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen. Mit Beendigung des Vertrages endet automatisch auch die Elternzeit. Arbeitslosengeld werden Sie dann nicht erhalten, da Sie dem Arbeitsmarkt ja wohl nicht zur Verfügung stehen, wenn Sie sich um das Baby kümmern. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wann kommt das Kind? Du hast 6 Wochen vor Geburt und 8 Wochen nach Geburt Anspruch auf Mutterschaftsgeld Elternzeit geht nur bis Vertragsende Elterngeld berechnet sich ausb dem durchschnittlichen Lohn der 12 Monate vor Mutterschutz. Solange du Elterngeld beziehst wärst du auch beitragsfrei versichert
zweizwerge
Das heisst, ja, du solltest Elternzeit beantragen. Ab Ende des Mutterschutzes bis Ende des Vertrags. Jedenfalls, wenn Du in dieser Zeit nicht arbeiten willst. Alternativ kannst Du natürlich auch ab Ende des Mutterschutzes (ggf. in Teilzeit in Elternzeit) arbeiten.
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