Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit beendet?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit beendet?

Malou85

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Liebe Frau Bader, Meine zweijährige Elternzeit geht offiziell bis Juli 2022. Nun habe ich seit drei Tagen wieder Vollzeit gearbeitet. Ist damit die Elternzeit offiziell beendet (da Vollzeit) oder muss ich die vorzeitige Beendigung noch schriftlich erklären? Seitens AG habe ich nichts schriftlich bekommen. Herzlichen Dank Malou


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn einvernehmlich wieder in Vollzeit gearbeitet wird, endet die Elternzeit automatisch. Liebe Grüße NB


chrissicat

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Verstehe ich nicht ganz. Was ist denn mit deinem Arbeitgeber vereinbart? Du wirst doch nicht einfach zur Arbeit gegangen sein und hast angefangen zu arbeiten?


Malou85

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Wir hatten nur telefonisch besprochen, dass ich nun wieder Vollzeit arbeiten soll.ab Oktober dann Teilzeit.


mellomania

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sorry. denn deine elterzeit ist somit beendet. dein kündigungsschutz ist nicht mehr vorhanden. wenn du im oktober teilzeit arbeitest, wird dein vertrag dauerhaft geändert und dein vollzeitvertrag ist hinüber. wer kam den bitte auf diese idee? das ist zu deinem nachteil, auf ganzer linie. du kannst nun gekündigt werden, vollzeitvertrag dann weg...manman..großer mist...


MamavonMia123

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Naja, vielleicht lässt sich ja noch etwas retten.. Seit 3Tagen VZ gearbeitet, heißt ja erstmal: 3*8h.. Also 24 h sind ja locker erlaubt.. Die Frage ist, ob du nächste Woche so weiter machen solltest.. oder lieber deine Elternzeit fortsetzt und die Stunden auf 30h/Woche begrenzt!


Malou85

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Alles gut, das Problem kenne ich. Die Teilzeitvereinbarung wird befristet bis Ende 2021. danach lebt der Vollzeitvertrag wieder auf.


MamavonMia123

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Soll das dann genauso im Vertrag drin stehen, dass ab Januar 2022 wieder der Vollzeit- Vertrag von zB 2019 gilt? Oder bekommst du dann einen neuen VZ Vertrag mit ggf auch neuen Konditionen.. Vielleicht ist ja alles gut und das ist einfach die Beste Lösung für dich und deinen Arbeitgeber.. Etwas beunruhigend finde ich nur, das der gesetzliche Schutz hier ausgesetzt wird und statt dessen alles auf Vertrauensbasis gemacht wird. Das kann halt gut gehen, aber was wenn sie Situation des AG sich plötzlich wendet.. Ich bin bei soetwas immer etwas zurückhaltend, trotz super Verhältnis zu meinem AG. Durch meine Position fielen mir bei meinem AG sofort ein paar Punkte ein, die heute in neuen Verträgen etwas anders stehen, als in meinem Ur-Alt-Vertrag.. natürlich zum Nachteil des AN. Die würde man sicher auch bei mir Lebens gerne ändern.. Also: pass gut auf!


Soie

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Also hat sie Kündigungsschutz.


Malou85

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Ja, eigentlich war es für mich so eine gute Lösung. Mir macht nur Bauchschmerzen, dass ich diese befristete Teilzeitvereinbarung noch nicht habe. Sie meinen, ich könne doch vertrauen… Aber irgendwie fühlt sich das so nicht richtig an. Daher ärgere ich mich, dass der Kündigungsschutz aus der Elternzeit nun weg ist. Ich bin allerdings erneut schwanger und ab Anfang Januar 22 wieder in Mutterschutz. Das weiß meinAG noch nicht.


Felica

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Dann ist es noxh weniger sinnig nicht in TZ innerhalb der EZ zu arbeiten. Ausser man mag es Geld zu verschenken. Den das Mutterschaftsgeld bemisst such nach dem aktiven Arbeitsvertrag. Beendet man die laufende EZ zum neuen Mutterschutz gibt es VZ-Mutterschaftsgeld. Geht das nicht weil ein TZ-Vertrag läuft der nicht auf eine EZ befristet ist, dann nur TZ.


MamavonMia123

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Oh je, ich bewundere und erschrecke mich gleichzeitig vor deinem Vertrauen den AG über. Ob er dir wirklich ab Januar, dann praktisch für den Mutterschutz deinen VZ Vertrag zurück gibt??? Abgesehen von der Absprache, an die sich so danach nie jemand erinnern kann.. warum sollte er???


Malou85

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Noch habe ich die TZ Vereinbarung weder bekommen noch unterschrieben. Im schlimmsten Fall geben sie mir keine, dann muss ich weiterhin Vollzeit arbeiten. Das würden mein Mann und ich notfalls die wenigen Monate hinbekommen…. Ich werde aber definitiv keine Vereinbarung unterschreiben, die nicht bis Jahresende befristet ist! Natürlich hoffe ich auf Mutterschaftsgeld in VZ. Für mich war der Deal gut, da ich immerhin zwei Monate Vollzeit arbeite und somit weniger TZ, damit ich entsprechend viel Elterngeld erhalte…


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