Hallo Frau Bader und gerne auch jeder andere der sich auskennt. Ich bin innerhalb der ersten Elternzeit erneut schwanger geworden und habe darauf hin schriftlich im Januar die aktuelle Elternzeit zum 19.06 vorzeitig beendet um ab dem 20.06 in den neuen mutterschutz starten zu können (Sie hatten mir dazu geraten in einer früheren Antwort). Nun erhielt ich kein mutterschaftsgeld wie erwartet und habe bei meinem AG angefragt warum ich kein Geld erhalten habe. Die Antwort war, ich hätte ja noch nicht wieder gearbeitet und hätte deshalb keinen Anspruch auf eine Zahlung. Lediglich von der Krankenkasse würde ich die 13 Euro am Tag erhalten. Die Krankenkasse sagte mir aber nun dass sie erst auszahlen können wenn meine verdienstbescheinigung vorliegt welche mein AG ja nun aber nicht ausstellen will da ich ja nicht gearbeitet habe... Ist das so rechtens? Ich hatte Sie damals so verstanden dass ich dann wieder mein "Gehalt" vom AG und die Zahlung der Krankenkasse erhalte wenn ich die Elternzeit vorzeitig beendet? Ich danke Ihnen schon vorab für die Antwort
von Murmel2017 am 04.07.2017, 14:15