Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mein Arbeitgeber

Frage: Mein Arbeitgeber

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Hallo Frau Bader, ich weiß nicht ob Sie mir bei allen Fragen helfen können. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag bei einer Zeitarbeitsfirma mit einer vereinbarten 38 Stundenwoche. Mein Arbeitgeber ist über die Schwangerschaft informiert. Jetzt hat der Auftraggeber bei dem ich eingesetzt bin, die Stundenzahl 01.01.2008 auf 35 Stunden gekürzt. Ich wurde heute erst über diese Änderung informiert und habe aus diesem Grund im Januar zu den alten Konditionen gearbeitet. Kann mein Arbeitgeber jetzt rückwirkend für Januar mein Gehalt kürzen bzw. meinen Vertrag? Muss ich diese Änderungen hinnehmen? Oder gleich zum RA? Ist der Mindessatz von 300,00 EULR auch dann gegeben wenn ich das Elterngeld auf 2 Jahre aufteile? Vielen Dank für Ihre Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Nein, er kann den Vertrag nicht einfach ändern. 2. 24 Mo. = Mindestens 150 € Liebe Grüsse, NB


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wenn du es dir auf 2 jahre auszahlen lässt, bekommst du nur die hälfte von den 67%. und da wäre dann der mindestsatz 150 euro...


Mitglied inaktiv

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Du hast doch einen Vertrag mit der ZA Firma, also müssen sie Dir auch die 38 Std. weiterbezahlen!!! Wenn Du auf 2 Jahre verteilst, gibt es nur 150 Euro!! lg


Mitglied inaktiv

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Welchen Vertrag der Auftraggeber mit deinem AG hat, kann Dir eigentlich wurscht sein. DEIN Arbeitsvertrag lautet auf 38 Std. und die musst Du erfüllen. Ich würde auch jetzt im Feb. weiterhin meine 38 Std. pro Woche arbeiten. Viele Grüße Désirée


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