Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

mein Arbeitgeber ist insolvent und hat mir gekündigt, was nun ???

Frage: mein Arbeitgeber ist insolvent und hat mir gekündigt, was nun ???

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich bin seit 1 ½ Jahren in Elternzeit und wollte wieder anfangen mit arbeiten, doch nun bin ich wegen Konkurs entlassen (was auch rechtmäßig ist). Was ist nun der beste Weg – arbeitslos melden oder weiter in Elternzeit bleiben? Muß ich mich dann bei meinem Mann versichern – er ist privat versichert? Wenn ich mich arbeitslos melde, bekomme ich dann die Arbeitslosenunterstützung für die geplante Teilzeit oder für Vollzeit, wie hoch ist die Unterstützung? Was ist, wenn ich noch keine konkrete Kinderbetreuung nachweisen kann, sondern nur einen Krippenplatz oder eine Tagesmutter suche? Wer hat Erfahrung in dieser besch... Lage und kann mir weiterhelfen? 1000 Dank von Uta


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Uta, braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Wenn Sie nicht kündigen, läuft der EU erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr im EU). Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält m an sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EU. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten). Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Uta, da bist Du ja in einer ähnlichen Lage wie ich, nur das mein Erziehungsurlaub ausgelaufen ist und der Muschu erst später wieder anfängt, so daß ich mich arbeitslos melden mußte, um weiter versichert zu sein. Wenn Du noch Erziehungsgeld bekommst, müßtest Du auch weiterhin versichert sein. Ich würde warten bis das Erziehungsgeld ausgelaufen ist und dann zum Arbeitsamt gehen. Dort bekommst Du allerdings nur Leistungen, wenn Du auch vermittelbar bist, d.h. Du mußt Dein Kind unterbringen können. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem letzten tatsächlichen Verdienst oder eben bei Teilzeit weniger. Bei mir ist der Fall anders, da ich ungerechtfertigt gekündigt wurde, muß ich dagegen Klage erheben, sonst bekomme ich eine Sperrzeit. VG von Silke


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