Mama112012
Hallo, ich hätte da mal eine Frage. ich arbeite seit Juli 2011 bei einer Zeitarbeitsfirma der Vertrag ist bis zum 21.12.2012 befristet. Mit einem Zeitkonto, auf denen die Firma 200 Stunden angesammeln hat. Nun Folgendes: Ich bin schwanger und gehe am 5.10.2012 in Mutterschutz. Heißt ich bin ab da in einem Beschäftigungsverbot! Nun will meine Firma meine 200 angehäuften Stunden (die ich ja gearbeitet habe) dafür nehmen um das Mutterschaftsgeld aufzustocken. Sprich von 5.10.2012 bis auslauf des vertages 21.12.2012. Dürfen die das? Dürfen die Wirklich die Lohnfortzahlung mit meinen Überstunden bezahlen????? Wäre ganz klasse, wenn ich schnellstmöglich eine Antwort bekommen könnte. Danke
Hallo, fraglich ist, was vertraglich dazu geregelt ist. Ansonsten können Sie ja in der Mutterschutzfrist keine Überstunden abbauen (so verstehe ich das), das ginge ja nur danach - und dann würden Sie weniger EG bekommen. Üblich ist die Abgeltung bei Vertragsende. Liebe Grüsse, NB
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