ariwayne
Hallo Frau Bader, ich hab einen Sohn, der am 12.12.2012 auf die Welt kam. Meine Elternzeit läuft bis 11.12.2015 aber ich habe das gesamte Elterngeld während seines ersten Lebensjahrs bekommen. Seit 1.04.2014 habe ich einen Teilzeit Vertrag, der nur bis zum 30.06.2014 läuft. Nun habe ich letzte Woche eine Email von meinem Arbeitgeber erhalten. Sie wollten wissen ob ich meine Elternzeit beenden möchte aufgrund der neuen Schwangerschaft. Ich habe mit ja geantwortet und meine jetzige Elternzeit zum 30.05.2014 beendet. Meine Frage: Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung bis zur Mutterschutz, da meiner Arbeitgeber mich ab dem 01.06.2014 in Vollzeit beschäftigen kann? Ich bin bereit wieder in Vollzeit arbeiten zu gehen. Gruß, Ariwayne
Hallo, ist der TZ-Vertrag denn befristet auf die EZ? Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, wirst Du denn tatsächlich Vollzeit arbeiten gehen? Wenn ja, bekommst Du dasVollzeit- Gehalt bis zum Mutterschutz. Warum sprichst Du von Lohnfortzahlung? Bekommst Du ein Beschäftigungsverbot und wirst nicht weiter arbeiten? Dann war die vorzeitige Beendigung der Elternzeit nicht zulässig. Liebe Grüße Luvi
ariwayne
Mit Lohnfortzahlung habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich meinte ob ich weiterhin mein Gehalt erhalte. Mein Teilzeit Arbeitsvertrag ist befristet. Von 01.04.14 bis 30.06.14 Liebe Grüße, Ariwayne
ariwayne
Ich hab vor wieder vollzeit arbeiten zu gehen, wenn mein Arbeitgeber es zulässt. Mein Sohn geht ganztags in die Krippe und es klappt sehr gut
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