junima2011
Hallo Frau Bader. Meine Elternzeit habe ich für 3 Jahre in Anspruch genommen und würde dort auch wieder anfangen wollen!!! nun folgendes: Während der Elternzeit ist diese Firma insolvent gegangen. Nun,nach einem halben Jahr wurde ein neuer Eigentümer gefunden. Die alte Firma schuldet mir noch Geld was ich seit Anfang diesen Jahres nicht erhalten habe. 1.Muss mir das dann die neue Firma auszahlen? Wenn ja,gibts da eine Frist? 2.Ist diese neue Firma verpflichtet mich nach der Elternzeit einzustellen? Oder können/dürfen die mir auch kündigen?? Hab echt Bammel dass diese Firma mich nicht wieder einstellt. Ich weiß es ist noch eine Weile bis dahin,-aber ich hätte trotzdem gerne jetzt schon bescheid gewusst. Vielen Dank im Vorraus für Ihre Hilfe. LG junima2011
Hallo, wenn die Firma insolvent ist, endet der Vertrag (idR durch Kündigung). Die neue Firma hat damit gar nichts zu tun - es sei denn, es handelt sich um eine Betriebsübernahme, was ich bei einer Unterbrechung von 6 Mo für unwahrscheinlich halte. Liebe Grüsse, NB
Pamo
Die Frage ist, ob du mit der "neuen" Firma einen gültigen Arbeitsvertrag hast oder nicht. Hierzu würde ich einen Anwalt mit der Prüfung beauftragen.
junima2011
Nein. Ich habe keinen neuen Arbeitsvertrag mit der neuen Firma! Habe zumindestens nix dergleichen unterschrieben. Ich habe im November 2010 von meiner SS erfahren und bin Ende Dezember 2010 in BV gegangen. Im Januar 2012 ist meine Firma Insolvent gegangen und ich habe bis heute keine Kündigung erhalten. Aber diese Firma hätte mir doch längst kündigen müssen,oder? Und was ist mit dem Geld was diese Firma mir schuldet? Hab ich da denn noch ein Recht drauf? Das ist Geld aus meinem Arbeitszeitkonto.(Überstunden)
Pamo
Die Firma hätte dir kündigen sollen. Vielleicht bist du "vergessen" worden, weil nicht körperlich anwesend. Die ausstehenden Zahlungen sollten mit dem Insolvenzverfahren abgehandelt werden. Das Verfahren scheint aber abgeschlossen zu sein und du hast wohl deinen Anspruch nicht angemeldet. Ich würde mich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.
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