DorisStefan
Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich noch bis 24.09.16 in Elternzeit. Mein Elterngeld lasse ich mir komplett im ersten Jahr auszahlen. Nun planen wir ein zweites Kind. Ich bin Krankenschwester und hätte Beschäftigungsverbot.Wenn ich zum Ende des zweiten Elternzeitjahres wieder schwanger werden würde und somit gleich wieder ins Beschäftigungsverbot falle, welchen "Lohn" würde ich bekommen bzw. Nach was wird dies errechnet? Ich ginge wieder ganztags arbeiten. Vielen Dank! MfG
Hallo, den Lohn, den Sie ohne BV bekommen wùrden Liebe Grùsse NB
Sternenschnuppe
Nach dem, was Du auch dann verdienen würdest. Also so wie beim ersten dann. Taktisch sinnvoll ist es erst drei Monate zu arbeiten und dann schwanger zu werden, damit beim Elterngeld keine Monate mit 0€ dabei sind
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