sushine 1
Hallo Frau Bader, während ich Mutterschaftsgeld beziehe erhalte ich rückwirkend für die Zeit vor dem Mutterschutz eine Gehaltserhöhung sowie eine Leistungsprämie, und eine Gratifikation zur Geburt. Wie wirkt sich dieser Bezug auf das Mutterschaftsgeld aus? Wirkt sich die Gehaltserhöhung auf das Elterngeld aus, da diese in den Bezugszeitraum fällt, obwohl erst nachträglich bezahlt wird? Während ich Elterngeld beziehe erhalte ich eine Einmalzahlung (Weihnachtsgeld), diese sollte den Bezug des Elterngelds nicht stören, ist das richtig? Vielen Dank für Ihre Info! PS: Entbindung 08/2015 Sushine 1
Hallo, 1. Ja, müsste berücksichtigt werden. 2. Einmalzahlungen ändern nichts am Elterngeld. Liebe Grüße NB
sushine 1
Hallo Frau Bader, vorweg Danke für die erste Info. Zum Teil mit dem Mutterschaftsgeld meinte ich aber eig. folgendes: während ich Mutterschaftsgeld beziehe erhalte ich rückwirkend für die Zeit vor dem Mutterschutz eine Gehaltserhöhung sowie eine Leistungsprämie, und eine Gratifikation zur Geburt. Wie wirkt sich dieser Bezug auf das Mutterschaftsgeld aus? -> da mir das nachträgliche Gehalt (zusammen mit den Prämien) nach der Geburt also im 2. Teil des Bezugszeitraums fürs Mutterschaftsgeld zufließt, wird dann trotzdem das Mutterschaftsgeld in voller Höhe ausgezahlt oder wird es gemindert da ich Gehalt erhielt, oder entfällt z.B. der Anspruch auf Zahlung des Mutterschaftsfeldes (so wie es beim Elterngeld wäre, wenn man Gehalt über 50 Euro bezieht)? Danke für Ihr Feedback! Viele Grüße Sushine 1
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