Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Leistungen nach Elterngeld?

Frage: Leistungen nach Elterngeld?

EmmaZuckerMaus

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Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit und bekomme am 15.4.2020 die letzte von 22 Zahlungen des Elterngeldes. Für meine Tochter, die am 06.06. zwei Jahre alt wird, habe ich nun gestern eine Zusage für einen Kindergartenplatz ab Mitte November 2020 erhalten (ein Platz wurde bereits im Juni 2018 beantragt). Meine Elternzeit endet aber mit dem zweiten Geburtstag. Vor der Geburt meiner Tochter habe ich Vollzeit gearbeitet. Ich habe vor, die Stunden auf 20-25 Stunden zu reduzieren. Es handelt sich bei meinem Arbeitgeber um einen kleinen Betrieb mit 7 Angestellten. Ob eine Weiterbeschäftigung ab Dezember 2020 erfolgt, ist noch unklar. Nun zu meinen Fragen: Welcher Weg ist nun der sinnvollste? Muss ich die Elternzeit verlängern? Was muss ich hierbei beachten? Stehen mir andere Leistungen zu wegen des späten Kindergartenplatzes? Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus? Fragen über Fragen Ich würde mich über Ihre Antwort sehr freuen. Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, es ist gerade im Moment sinnvoll, die Ez u ein weiteres Jahr zu verlängern einen Anspruch auf TZ haben Sie nicht, wenn der AG da nichts anbietet, müssen Sie sich woanders etwas suchen (was im Moment schwierig ist). Sie sind weiter beitragsfrei weiter versichert, wenn Sie eine Tätigkeit über 450 € ausüben, zahlen Sie ganz normal Beiträge. Liebe Grüße NB


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