Sternenschnuppe
Hallo Mein Sohn wird bald 12 und hatte noch nie Kontakt zu meinem Ex. Er strebte eine Unterlassungsklage an, sofern ich es nicht unterlasse ihn mit Bildern und Umgangswünschen zu belästigen. Jegliche möglichen Fragen die zwingend notwendig seien, seien ausschließlich über seinen Anwalt zu stellen. Soweit, so mies und habe ich alles schriftlich. Der Junge kennt natürlich eine neutrale Version ohne negative Aspekte. Mein Mann adoptierte ihn dann, der Ex verzog hunderte Kilometer weg. Nun wird es für meinen Großen aber immer mehr zum Thema und ich frage mich wie man das angehen kann, und vor allem darf. Soweit mir bekannt ist wissen weder die väterlichen Großeltern, noch die weiteren Geschwister von seiner Existenz. Der alte Anwalt wird nicht mehr zuständig sein, welche Rechte hat das Kind selbst Kontakte aufzunehmen, wenn er dann mal Facebook hat irgendwann und die Geschwister anschreibt? Ratlose Grüße
Hallo, ich könnte mir vorstellen, dass der Junge weiß, dass er einen Vater hat und das auch alles in Ordnung für ihn ist. Er befindet sich aber im Moment im Umbruch und möchte auch seinen Erzeuger kennenlernen. Ich finde das noch recht früh (es ist emotional für Ihren Sohn sicherlich eine harte Sache). Sie als Mutter können am besten einschätzen, ob es jetzt schon der richtige Zeitpunkt ist, ihn mit dem Erzeuger zu konfrontieren – auch wenn diese mögliche Begegnung eventuell schmerzhaft werden kann. Trotzdem bin ich grundsätzlich der Ansicht, dass man seine Bedürfnisse hier nicht einfach ignorieren kann, auch nicht, wenn dies das Kind möglicherweise schützt. Als korrekten Weg würde ich mich weder an den Erzeuger selber noch an seinen damaligen Anwalt wenden, sondern an das Jugendamt, welches die Adoption betreut hat. Dieses kann zum einen viel eher herausfinden, wo er wohnt, zum anderen wird er neutral angeschrieben. Wenn er dann nicht reagiert oder keinerlei Interesse zeigt, ist das auch eine Botschaft an Ihren Sohn. Sicherlich eine bittere, aber er kann dann lernen, damit umzugehen. Ich wünsche Ihnen viel Kraft, ihn dabei zu unterstützen. Viele Grüße NB
mellomania
ich kann dir aus meiner erfahrung berichten. ich bin, wie mein bruder auch, selber adoptiert. wir sind leibliche geschwister. mein bruder kam direkt nach der geburt zu meinen eltern, ich ein jahr später. (bin fast 2 jahre älter). wir sind, von anfang an!! damit aufgewachsen, dass unsere eltern uns zu sich genommen haben. wir haben und hatten nie interesse dran unsere leiblichen eltern oder erzeuger oder sowas, kennen zu lernen. meine eltern haben immer neutral gepsrochen, sie hätten uns unterstützt, wenn wir kontakt gewollt hätten. weiß dein sohn, dass der leibliche vater keinen kontakt möchte? kennt er die situation, dass dein mann ihn adoptiert hat? ich würde das kind NIEMALS da reinrennen lassen. überleg doch mal, er nimmt kontakt auf, der ex flippt, seine eltern erfahren was ode seine geschwister. und dann entsteht wut! die bekommt DEIN kind ab. das wäre mir echt zu riskant. ob er nun das recht hat oder nicht. woher weißt du ob der anwalt nicht mehr zuständig ist? ich für mich (bitte nicht angegriffen fühlen) würde never ever das kind in die höhle des löwen schicken. er hat einen vater und gut. er soll bitte nicht auf eigene faust wildfremde!!! leute anschreiben. was meinst was da für ein sack aufgehen kann! schütze dein kind und lass die vergangenheit ruhen. was hat er davon wenn er seinen erzeuger sieht? oder onkels und tanten? rein GAR NICHTS. ist nicht böse gemeint!
mellomania
ll
Sternenschnuppe
Hallo Er kennt seine Geschichte seitdem er denken kann. Wie ich oben schrieb redet er selbst nun öfter von seinem leiblichen Vater. Pubertät lässt grüßen :-) Daher meine Frage hier, welche Rechte er hat. Als seine Mutter vertrete ich ihn ja und werde die Wege gehen / mitgehen. Er weiß auch dass es sein kann, das kein Kontakt gewünscht wird. Wir sind da sehr offen und reden darüber .
mellomania
das finde ich gut. ich weiß aber nicht, ob ein 12 jähriger damit umgehen kann wenn 1. kein kontakt gewünscht ist und 2. wenn dann, wie du oben schreibst, mit harschem gegenwind, anwalt, gericht etc zu rechnen ist. was verspricht er sich davon? wenn der vater ihn nicht mal preisgibt in seiner verwandschaft? das könnte sehr verstörend wirken. denn einfach nur kein kontakt gewollt ist was andres wie verbot, das kind überhaupt zu erwähnen bei seiner familie ink. anwaltsdrohung etcpp...
Sternenschnuppe
Davon weiß er nix. Er weiß dass mein Ex eine Familie hatte (von der ich nix wusste, das weiss mein Sohn aber nicht) und wir ja nun den Papa haben. Ich möchte gerne vorbeugen, bevor ! er in der Zukunft irgendwann alleine aktiv wird und genau das passiert wovor Du warnst. Die Tendenz ist aber jetzt schon deutlich, dass er sich auf die Suche machen wird.
Mitglied inaktiv
Erst mal tut mir das Ganze sehr leid für deinen Sohn, denn er muss hier den Fehler seines Vaters ja wohl als einziger wirklich ausbaden (ohne da Deine Probleme kleinreden zu wollen, aber als Kind hat er's halt schwerer damit) Erst letztens hat scheinbar ein Gericht geurteilt, dass ein Vater keinen Vaterschaftstest erzwingen kann um die Identität des Kindes zu klären, weil die bestehende, rechtliche Familie des Kindes (in der es einen Vater hat und vom angeblichen Erzeuger auch nichts weiß) Vorrang hat. Es wäre in dem Zusammenhang dann natürlich interessant, wie ein Gericht in Eurem Fall die Familie bewerten würde. Dein Sohn hat rechtlich eine eigene Familie, sein Vater eine andere, wenn ich es recht verstehe. Insofern könnte die Kontaktaufnahme beide Familien ja "stören". Auf der anderen Seite wird immer tituliert, dass ein Kind ein Recht darauf hat, seinen Vater kennen zu lernen. Der ist rein rechtlich bei Euch aber halt inzwischen sein Papa. Als Mama ist einem das vermutlich aber egal, man will ja den Wünschen seines Kindes gerecht werden. Also, auch wenn ich rechtlich nicht weiß, was ihm zusteht... Soweit ich weiß darf er Facebook mit 13 benutzen? Mit 13 kann er wegen noch nichts belangt werden. Also wenn er in der Richtung was machen will, würde ich ihn das machen lassen bevor er 14 wird ;) Ob man mit 13 schon eine Unterlassungserklärung bekommen kann, weiß ich nicht. Aber wenn, dann hat er zumindest Klarheit, dass da so nix geht und passieren wird ihm halt da nichts. Schwerwiegender werden vermutlich für Dich die ganzen psychischen Auswirkungen, wenn die Ablehnung dann kommt. Denn das wird - auch wenn er da seelisch und moralisch drauf vorbereit ist, vermutlich ein ziemlicher Hammer werden. Und man muss sich halt auch mal vor Augen halten, wie das für die Geschwister wird, wenn er zu denen wirklich Kontakt aufnimmt. Also würde ich ihm "raten" sich erst mal an den Papa zu wenden. Denn stell Dir mal vor, jemand schreibt Dein Kind an "Du ich bin Dein Bruder, dein Vater hat da vor 13 Jahren Mist gebaut und steht bis heute nicht zu mir, der Sack." (jetzt mal überspitzt gesagt). Ich hoffe, dein Ex hat irgendwann mal den Arsch in der Hose, den er vor 12 Jahren hätte haben sollen und steht zu seinem Kind - um deines Sohnes willen. Alles Gute und LG Lilly
Sternenschnuppe
Vielen Dank für Deine Gedanken. Zur Not würde ich es auf eine Klage gegen mich ankommen lassen und den Vater (im Interesse seiner weiteren Kinder) vorwarnen, dass der Junge nun auf FB ist (wenn er es denn ist dann) und damit zu rechnen ist dass er Kontakt aufnimmt. Dann kann ich zumindest in den Spiegel schauen. Besprochen haben wir, dass er das nicht ohne Rücksprache mit uns macht, wir ihn dann unterstützen. Aber wer weiß was er dann wirklich macht in einem pubertären Schub ? :-) Im Endeffekt ist es ja die Bombe meines Ex und seine Verantwortung wie er in seiner Familie damit umgeht. Es sind viele Jahre vergangen und für meinen Sohn, der aussieht wie mein Ex, würde ich mir sehr wünschen dass es zumindest zu einem Treffen kommt, damit er seine Fragen stellen kann. Oder einen schriftlichen Kontakt. Ich würde mir sehr wünschen dass er diese Unterlagen im Keller nie zu Gesicht bekommen muss.
mellomania
aber die splitter bekommt ihr ab! er ist 12! wenn du das risiko eingehen möchtest ok. aber man kann ihm diese idee auch ausreden. du musst agwägen was wichtiger ist. er kennt den mann doch gar nicht. ist es das wert? ob er das recht dazu hat mal dahingestellt...
Sternenschnuppe
Die Idee mit dem Jugendamt finde ich super. Ich wusste nicht dass das geht. Wir haben uns damals sehr gut betreut gefühlt und diesen Weg werden wir dann gehen. Es geht nicht um jetzt. Es zeichnet sich aber ab, dass er ihn treffen möchte. Daher mag ich einen Plan haben.
Sternenschnuppe
Wieso bist Du da so dagegen? Ich rede ja nicht von jetzt, aber es wird kommen und ich werde ihm das sicherlich nicht ausreden. Es sind seine Wurzeln, es ist seine Geschichte. Und er sagt jetzt schon sehr deutlich dass er ihn mal kennenlernen möchte, wenn er etwas größer ist. Du hast Kinder, Du weißt wie schnell die Zeit läuft :-) Aber ich kann mich vorbereiten (Weg Jugendamt, wusste ich bis eben nicht dass es geht und finde ich super) und ihn vorbereiten (Möglichkeit dass der Ex nicht will) Alles um möglichst viele Splitter abzuhalten, vor allem kann ich ihn nicht schützen, es ist und bleibt sein leiblicher Vater und ohne ihn gäbe es dieses wunderbare Kind nicht.
mellomania
das stimmt. wenn wir hätten suchen wollen, wäre es eben nur übers jugendamt gegangen, da wir geschlossen adoptiert wurden. da hätten wir was ans JA schicken müssen und die würden das dann weiterleiten...so hatte man uns das erklärt..
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, seit meiner Schwangerschaft erziehe und Pflege ich meine fast zwei jährige Tochter alleine. Ich habe das alleinige Sorgerecht und möchte es auch behalten aus triftigen Gründen. Der Kindsvater hat die Vaterschaft anerkannt und es besteht begleiteter Umgang. Meine Schwester würde meine Tochter mit mir zusammen zum Teil adoptiere ...
Guten Abend, Erstmal zur Vorgeschichte : Mein Sohn (3,5 Jahre) lebt seit er ca 6 Wochen alt ist bei meiner Stiefmama. Bei seiner Geburt war ich 25 Jahre, habe leider nach der Entbindung sehr schwere Wochenbettdepressionen entwickelt. Ich konnte keine Bindung zu ihm aufbauen, so dass sie ihn zu sich genommen hat. Es hat lange gedauert, bis w ...
Guten Abend, ist es möglich, eine Stiefkindadoption noch zu verhindern? Alle Beteiligten haben zugestimmt und die beglaubigte Abschrift liegt dem Gericht vor.Allerdings gab es bei der Familie noch keinen Hausbesuch oder ein Schreiben vom Gericht...Lediglich die notarielle Beglaubigung fand statt. Vielen herzlichen Dank
Hallo. Meine ex Partnerin u ich sind seit 3 Jahren getrennt. Unser gemeinsamer Sohn wurde künstlich gezeugt. Dementsprechend ist der Vater nicht bekannt. Nach drei Jahren Beziehung trennten wir uns aber teilen uns den Umgang im Wochen Modus. Mein Sohn ist nur bei ihr gemeldet, also sprich mich gibt es amtlich, gesetzlich etc für ihn nicht. Wir ...
Ich weiß,dass man den UVG trotz neuer Hochzeit noch bekommen kann,solang der neue Ehepartner das Kins NICHT adoptiert!!! Ich verstehe nicht,warum manche Leute es NICHT verstehen können.......
mein Halbbruder (13 jahre alt) lebt zurzeit bei einer pflegefamilie, meine mutter will samtliche rechte abtreten und sein vater hat seit 12,5 jaren garkeinen kontakt zu ihm... Ich allerdings bin nun beinahe 23 jahre alt und darf laut meiner familie sowie der pflegefamilie keinen kontakt aufnehmen. Seit jahren habe ich alles daran getan, dass es ihm ...
Guten Tag, Der Kindsvater meines Sohnes hat mich gefragt, ob mein jetziger Mann mein Kind adoptieren möchte, auch wegen des Unterhaltes. Dies haben wir natürlich bejaht und auch alles in die Wege geleitet und jetzt ist es auch abgeschlossen. Seit ca 07.2021 ist das Gerichtsverfahren beendet. Der Kontakt der beiden war damals schon nur spor ...
Ich hab gehört, dass die Unterhaltspflicht vom anderen leiblichen Elternteil nicht verfällt, wenn der neue Partner bzw. die neue Partnerin das Kind adoptiert. Jetzt würde ich gern wissen, ob die Unterhaltspflicht vom anderen leiblichen Elternteil verfällt oder nicht? So weit, wie ich weiß, würde, bei einer Adoption, die Unterhaltspflicht vom ande ...
Guten Tag, wir können unser 14 Monat altes Pflegekind (seit sein 2,5 Lebensmonat bei uns) adoptieren. Laut Elterngeldstelle zählt die Bemessungsgrundlage ab dem Tag des Notartermin rückwirkend. Jedoch bin ich seit der Kleine bei uns ist nur 30% in Elternzeit arbeiten. Ist dies richtig oder zählt die Zeit vorher? Vielen Dank und viele Gr ...
Hallo. ich habe eine Frage . Mein Mann möchte gern meine beiden Kinder (16,21) adoptieren. Er hat noch 2 eigene, wo leider ein Kontakt nicht so schön ist und sie versucht die Adoption mit bösen Briefen zu verhindern. Unsere Frage: kann ein leibliches Kind eine Adoption verhindern?
Die letzten 10 Beiträge
- Erneut schwanger in Elternzeit
- Verfahren Sorgerecht (ABR): Was kann beantragt werden?
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf
- Elterngeld , Kündigung und ALG1
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt
- Mutterschutzgeld 2. Kind während Elternzeit