Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Läuft das 3te Jahr Eltermzeit schon. Siehe Beschreibung

Frage: Läuft das 3te Jahr Eltermzeit schon. Siehe Beschreibung

babyundfamilie

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Kind ist am 25.10 , 2 Jahre alt geworden. Ich habe im 1 Jahr Elterngeld bezogen, seit dem 2ten Jahr arbeite ich auf 450basis. (Ca. 30std) aber nicht bei meinem Arbeitgeber sonder bei einer Reinigungsfirma. Dummerweise habe ich mit meinem alten Chef schriftlich festgehalten statt am 26.10 zu arbeiten, sondern erst ab dem 27.12 (warum keine Ahnung wegen Feiertage und Co.). Jetzt ist es kompliziert! Ist das 3te Jahr Elternzeit angefangen ? Ohne das ich es beantragt habe ? Es würde dann ja nur 2 Monate vom 3jahr laufen und dann würde der Rest verfallen ? Ich habe mit meinem neuen offiziellen Arbeitgeber gesprochen aber dieser hat keine Ahnung davon. Frage: darf ich in beiden Jobs arbeiten wenn ich ab Dezember zusätzlich auf 32Std. arbeite zu den bereits 30std . Ist November /Dezember noch /schon Elternzeit ? Wenn ja kann ich dies Elternzeit Abbrechen ? Damit ich in beiden stellen arbeiten kann. Was eine Schlechte Formulierung dafür entschuldigen ich mich und hoffe es ist verständlich. Mgf


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich verstehe nicht was da verfallen soll. Sie haben die Elternzeit genommen, es verbleiben dann eben noch die rund zwei Restmonate. Die können Sie dann vielleicht nur bis zum achten Geburtstag nehmen. Sie können nicht wöchentlich 32 Stunden arbeiten und bereits 30 Stunden arbeiten. Liebe Grüße NB


Felica

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Ja, das dritte läuft. Aber was sollte da verfallen? Du musst keine ganzen Jahre nehmen. Das was zwischen dem 27.12.18-24.10.19 übrig bleibt kannst du später noch nehmen. Auch bei 2 Jahren wäre der erste Arbeitstag nicht der 26.10te sondern der 25.10.te Der Geburtstag ist immer der erste Tag vom nächsten Lebensjahr. Nein, beide Jobs gehen nicht. mehr wie 45 Std Regelarbeitszeit ist in Deutschland nicht erlaubt. Wie willst du das auch gewährleisten jede Woche 62 Std zu arbeiten neben Kind, Haushalt, Schlafen, Essen usw. wenn du einen der Jobs entsprechend kürzt geht das aber natürlich.


Rotkehlchen

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Hallo, Erklär doch bitte nochmal genau, worauf sich die 30 und 32 Stunden beziehen - pro Woche oder evtl pro Monat? 450€ für 30 Std/Woche wäre ja ein krasser Verstoß gegen das Mindestlohngesetz... Und zu deiner Frage wegen der Elternzeit: Sehe ich das richtig, du hast einerseits ursprünglich mal zwei Jahre Elternzeit beantragt, aber dich andererseits dann mit deinem „alten“ Arbeitgeber geeinigt, erst zwei Monate nach dem 2. Geburtstag deines Kindes wieder zu arbeiten?! Dann würde ich sagen, es läuft momentan keine Elternzeit (mangels Antrag), sondern ihr habt euch halt auf ein Ruhen des Arbeitsvertrags/unbezahlte Freistellung für die Zeit vom 2. Geburtstag bis zum 27.12. geeinigt. D.h. du könntest das komplette dritte Elternzeitjahr später noch nehmen.


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