stephi2027
Hallo! Es geht darum, dass mein Betrieb in die Kurzarbeit geht und ich seit Montag im BV bin, aus gesundheitlichen Gründen. Hier habe ich gelesen, dass auch die Kurzarbeit für mich gilt, es sei denn, es gibt eine betriebliche Regelung, dass Schwangere ausgenommen sind, um finanzielle Einbußungen beim Elterngeld zu verhindern. Wo finde ich gesetzlich etwas zu dieser Regelung? Vielen Dank!
Hallo, wenn es nicht im Tarifvertrag/ Arbeitsvertrag/ Betriebsvereinbarung andrs geregelt ist (was eher selten der Falls ein dürfte) gilt es für alle. Liebe Grüße NB
cube
Als Schwangere darfst du zwar nicht benachteiligt - aber eben auch nicht bevorteilt werden gegenüber den anderen Mitarbeitern. Dementsprechend gilt auch für dich Kurzarbeit (wurde hier glaube ich auch schon mehrfach von Frau Bader so beantwortet).
QueenMum
Kurzarbeitergeld gilt auch für dich, beim Elterngeld gab es heute eine Änderung. Der Zeitpunkt wird um die Corona Zeit verschoben, also keine Nachteile beim Elterngeld.
Dojii
Die Änderung beim Elterngeld ist aktuell nur ein Vorschlag, aber noch nicht umgesetzt, also ist da noch nichts sicher.
stephi2027
Vielen Dank! Was ist das denn für eine Änderung? Also wenn es durchkommt.
Dojii
Kurzarbeitszeiten während der Coronamonate sollen ausgeklammert werden, sodass man wieder mit dem vollen Einkommen rechnet.
Julililly
Hallo, wo kann man die Änderung bzgl. Elterngeld nachlesen???
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