Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kurzarbeit

Frage: Kurzarbeit

stephi2027

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Hallo! Es geht darum, dass mein Betrieb in die Kurzarbeit geht und ich seit Montag im BV bin, aus gesundheitlichen Gründen. Hier habe ich gelesen, dass auch die Kurzarbeit für mich gilt, es sei denn, es gibt eine betriebliche Regelung, dass Schwangere ausgenommen sind, um finanzielle Einbußungen beim Elterngeld zu verhindern. Wo finde ich gesetzlich etwas zu dieser Regelung? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn es nicht im Tarifvertrag/ Arbeitsvertrag/ Betriebsvereinbarung andrs geregelt ist (was eher selten der Falls ein dürfte) gilt es für alle. Liebe Grüße NB


cube

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Als Schwangere darfst du zwar nicht benachteiligt - aber eben auch nicht bevorteilt werden gegenüber den anderen Mitarbeitern. Dementsprechend gilt auch für dich Kurzarbeit (wurde hier glaube ich auch schon mehrfach von Frau Bader so beantwortet).


QueenMum

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Kurzarbeitergeld gilt auch für dich, beim Elterngeld gab es heute eine Änderung. Der Zeitpunkt wird um die Corona Zeit verschoben, also keine Nachteile beim Elterngeld.


Dojii

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Die Änderung beim Elterngeld ist aktuell nur ein Vorschlag, aber noch nicht umgesetzt, also ist da noch nichts sicher.


stephi2027

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Vielen Dank! Was ist das denn für eine Änderung? Also wenn es durchkommt.


Dojii

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Kurzarbeitszeiten während der Coronamonate sollen ausgeklammert werden, sodass man wieder mit dem vollen Einkommen rechnet.


Julililly

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Hallo, wo kann man die Änderung bzgl. Elterngeld nachlesen???


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