Mitglied inaktiv
hallo Frau bader, ich habe eine frage bezüglich kurzarbeit. die firma meines mannes will kurzarbeit für die letzten monate des jahres anmelden.heute meinte der betriebsrat ,sie sollen ihren urlaub in überstunden abwandeln.es sind ca.180ü-stunden vorhanden bei meinem mann. und er wollte nächste woche in urlaub gehen. eine weitere woche urlaub hatten wir uns für die weihnachtstage aufgehoben.muss er zuerst die überstunden abbummeln? weil wenn die firma dann im dez. in kurzarbeit ist,braucht er ja warscheinl auch keinen urlaub mehr.... ist das rechtens? soll er sich drauf einlassen? lg tina
RUB
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