Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kurzarbeit

Frage: Kurzarbeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, in unserer Firma sollen vorübergehend die Arbeitszeiten um 2 Std pro Woche herabgesetzt werden und diese zwei Stunden dann vom Gehalt abgezogen werden. Das heist, wir bekommen dann alle 3 Wochen einen Freitag frei. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 31.Okt.2002. - Mein vor. Geb. Termin ist der 23.10.02 - Mein Mutterschutz beginnt am 11.09.02 - Durch Resturlaub und Überstunden ist mein letzter Arbeitstag der 24.07.02 Da ich ja bis Oktober (und auch noch die Wochen danach) nach der neuen Regelung bezahlt werde, kann ich dann die Tage die ich eigentlich frei hätte (aber schon im Mutterschutz bzw. Urlaub bin) vorne anhängen? Wie sieht da die Regelung aus? Für Ihre Antwort bedanke ich mich im voraus. Liebe Grüße, Susanne 16.SSW


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Liebe Susanne, nein, denn da dürfen Sie ja nicht arbeiten. Sehen Sie es so: Ihre Arbeitszeit ist neu fetsgelegt worden. Danach haben Sie keinen Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage oder freie Tage. Bei der Urlaubsberechnung muss der freie Tag aber berücksichtigt werden. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Morgen . Ich habe eine Frage . im Dezember habe ich Elterngeld plus, wo ich bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten kann. wegen Covid wird das Unternehmen der Kurzarbeit gemeldet. verspricht, einen ganzen Monat meines Baby lebensmonat auf Kurzarbeit zu verbringen. Ich habe gelesen in Partnerschaftbonus kann ich mehr als 30 Stunden und weniger al ...

Guten Abend Ich bin seit dem 10.11.21 aus der Elternzeit, momentan Befinde ich mich im Resturlaub meiner Vollzeitstelle. Ab dem 1.12.21 trete ich eine Teilzeitstelle meines Unternehmens an. Meine Frage ist wie die Berechnung des Arbeitslosengeld wäre wenn ich zum 1.1.22 gekündigt werde. Ich bin seit 2019 Vollzeit im Unternehmen angestell ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin dieses Jahr weiterhin wg der Corona Pandemie in Kurzarbeit. Im Januar und Februar war ich auf Grund der Schwangerschaft krankgeschrieben und bin jetzt im Beschäftigungsverbot. Wirkt sich die Krankschreibung negativ auf mein Elterngeld aus und kann ich den Zeitraum auch wenn ich in Kurzarbeit war, ausklammern lassen ...

Hallo liebes Team, ich bin noch in elternzeit mit Kind 1 und bald in Mutterschutz mit kind 2. Die Elternzeit beende ich schriftlich beim Arbeitgeber vor Mutterschutz Beginn um volles Mutterschaftsgeld wie bei Kind 1 zu bekommen (damals berechnet vom Vollzeit Vertrag). Nun ist Durch die Pandemie die Firma meines Arbeitgebers in Kurzarbeit gem ...

Sehr geehrtes Frau RA Bader,  Liebes Community, ich entbinde in ca. 3 Wochen und mein Ehemann würde gern Teilzeit (eventuell in Elternzeit) machen und dabei Elterngeld plus beziehen.  Derzeit arbeitet er Vollzeit (40h - 2200 Euro brutto). Nun wurde bei ihm ab dem 1. März 2024 bis Ende des Jahres 50% Kurzarbeitzeit angeordnet (ca. 1100 Euro ...

Guten Tag Frau Bader, mein Unternehmen plant im nächsten Monat tageweise in Kurzarbeit zu gehen. Ich bin in Teilzeit beschäftigt und derzeit in SSw14. Ist es nicht so, dass Kurzarbeit eine Entgeltersatzleistung ist und nicht zum Elterngeld hinzugerechnet wird? Wäre es legitim mich trotzdem in Kurzarbeit zu schicken? Ich hätte erhebliche wirts ...

Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich aktuell in Elternzeit. Beantragt bis 20.7.26. gleichzeitig hatte ich im Antrag eine Teilzeit in Elternzeit ab 26.2.24 beantragt. Vom 01.3.24 bis 20.6.24 habe ich in Teilzeit in Elternzeit gearbeitet 12h die Woche. Einen Vertrag dazu gibt es bis heute nicht. Wegen Kurzarbeit bin ich in Absprache mit dem ...

Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen.  Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben.  Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...