Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe zwei Fragen, ich muß dazu sagen das meine Arbeitsstelle ca.35 km von meinem Wohnort entfernt ist und das Verhältnis zu meiner Chefin sehr angespannt ist (längere Vorgeschichte)und deshalb ist der Kontakt zur Arbeit sehr spärlich. Meine erste Frage: Ich habe gelesen man soll sich 3Monate vor Ende der Erziehungszeit beim Arbeitgeber melden - Stimmt das,ist das wichtig? Hat das Auswirkungen auf Kündigungschutz? Meine zweite Frage:Darf mein Arbeitgeber einfach meine Arbeitszeit kürzen und muß ich da Zustimmen? (da ich mit einer Kündigung rechne da mein Chefin ein Problem mit Arbeitnehmern mit zwei Kindern hat-Chefin sehr schwierig). Danke für ihre Hilfe im vorraus.
HAllo, nach der EZ lebt der alte Vertrag wieder auf. Ihre Kü-Frist und auch der Antrag für Tz betragen schriftl. drei Monate. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Du musst Dich spätestens 3 Monate vorher "rühren" wenn Du Deinen Job zum Ende der EZ kündigen willst. Ansonsten musst Du am ersten Tag nach der EZ (i. d. R. ist dies der 3. Geb des Kindes, NICHT der Tag danach!) pünktlich auf der Matte stehen und arebeiten. Wenn DANN jemand Deinen Arbeitsvertrag kündigen oder ändern will, kann das dann erst mit normaler Kündigungsfrist geschehen. Viele Grüße Désirée
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