Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kurz vor Ende der elternzeit schwanger werden

Frage: Kurz vor Ende der elternzeit schwanger werden

Klausch_87

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Hallo, ich hätte eine Frage: Die Elternzeit meiner Frau endet in Dezember 2020. Sie würde gerne dann in teilzeit vormittags arbeiten gehen. Ihr jetziger Arbeitgeber will sie entweder in vollzeit oder teilzeit am Nachmittag einstellen. (Unternehmen hat 13 Mitarbeiter).Das will meine Frau nicht da sie sonst unseren Sohn am Tag nicht lange sehen würde. Jetzt ist sie erneut schwanger. Muss der Arbeitgeber sie unter diesen Umständen wieder nehmen und ihrem Wunsch in teilzeit vormittags nachkommen? Danke für Ihre Antwort im voraus. Danke und LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn sie die EZ nicht verlängern kann, wird sie selber kündigen müssen. Sie hat, egal ob schwanger oder nicht, keinen Anspruch auf bestimmte Arbeitszeiten. Sie hat bei 13 AN noch nicht einmal Anapruch auf TZ überhaupt. Liebe Grüße NB


Himbeere2008

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Nach der Elternzeit lebt der alte Arbeitsvertrag wieder auf, also Vollzeit. Daran ändert auch eine erneute Schwangerschaft nichts. Kann sie diesen nicht erfüllen, muss sie kündigen. Der Arbeitgeber ist sogar bereit deine Frau in Teilzeit arbeiten zu lassen. Anrecht auf bestimmte Arbeitszeiten hat sie nicht.


Felica

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Bevor Sie kündigt sollte Sie überlegen ob Sie die EZ nicht lieber verlängert sofern Sie die vollen 4 Jahre noch nicht ausgeschöpft hat. Zwar gibt es kein EG mehr, aber sie könnte dann schauen ob sie sich einen TZ-Job für vormittags wo anders sucht für die EZ. Damit würde sie das neue EG erhöhen. Noch besser wäre es die paar Monate bis zum neuen Mutterschutz dann VZ zu arbeiten. Je nachdem wie lange deine Frau daheim war gibt es nämlich beim nächsten Kind deutlich weniger EG. Kündigt sie oder ändert dauerhaft in TZ würde sich auch das Mutterschaftsgeld verändern. Auch dafür wäre es besser entweder die EZ zu verlängern oder VZ zu arbeiten. Der AG ist auch schon recht kulant. Da weniger als 15 Mitarbeiter hat sie keinen Anspruch auf TZ.


Klausch_87

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Und wie würde es sich verhalten wenn sie sich kündigen lässt und bekommt Arbeitslosengeld bis zum entbindungstermin geht das und danach elterngeld?


mellomania

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nein. wie lange hatte deine frau elternzeit? ist noch ein jahr übrig sodass sie dies dranhängen könnte? dann könnte sie IN elternzeit arbeiten und diese dann auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden, um vollzeit bezahlt zu werden in der mutterschutzzeit. sie hat KEINEN anspruch auf Wunschzeiten. wenn sie das angebot des AG nicht annehmen kann, kann sie mit dem einverständnis (vorher! einholen) des AG auch woanders in TZ bis 30 h arbeiten, wenn sie was für nur vormittags findet. ist keine elternzeit mehr übrig (Also sie hatte bereits drei Jahre), dann wird sie kündigen müssen, sollte sie die tz nicht so arbeiten können, wie der AG es möchte. denn dann lebt der alte vertrag wieder auf, auf welchen sie anspruch hat. vollzeit. den würde sie dann ja dauerhaft in tz ändern wollen und muss eben einen konsens finden mit dem AG oder halt woanders. besser wäre variante eins, wenn noch ez übrig sein sollte.


mellomania

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denn SIE kann den vertrag nicht erfüllen. also muss SIE kündigen.


Klausch_87

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Sie hatte bis zum Dezember 2020 2 Jahre elternzeit. Sie müsste ja auch erstmal was dann finden für die 4 Monate bis zum Beginn des Mutterschutzes. Denke das wird nicht so leicht sein wenn der neue Arbeitgeber erfährt das sie schwanger ist und schon bald in elternzeit geht. Rein theoretisch die Frage was ist wenn der Arbeitgeber meiner Frau kündigt und nicht sie?


Mitglied inaktiv

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Sie ist doch schwanger, da darf der AG gar nicht kündigen. Das ist der knackpunkt!!!


Klausch_87

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Das weiß noch keiner außer ihr, meine Frau und ich


mellomania

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das ist nicht relevant. sie hat nach einer kündigung 2 wochen zeit die schwangerschaft anzuzeigen beim AG udn damit wäre die kündigung nichtg. ich würde schnellstens das 3. jahr elternzeit dranhängen (nicht genehmigungspflichtig, warum oben von vier jahren die rede ist weiß ich nicht, das ist falsch) udn diese elternzeit dann vorzeitig beenden auf einen tag vor dem neuen mutterschutz. dann seid ihr safe. tz muss eben wie ich oben schon schrieb ein konsens zwischen ihr und dem AG sein. aber ich würde, gerade um das EG zu erhöhen, eben die vier monate so arbeiten wie es der AG möchte und die zähne zusammenbeißen. geht aber eben nur, wenn kind betreut und sie arbeiten kann. dass sie ihn nicht oft sieht ist klar, aber die vier monate bekommt ihr rum. danach drei jahre elterzeit melden und in ruhe was neues suchen.


Klausch_87

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Was passiert wenn sie ihrem Chef verschweigt das sie schwanger ist und er ihr trotzdem zur Ende der elternzeit kündigt und es wird erst z.b. im Januar offiziell? Muss man der l-bank bescheid geben wegen dem 3. Jahr elternzeit?


Mitglied inaktiv

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Naja wenn sie verschweigt die Schwangerschaft und er kündigt, wird das Arbeitsamt fragen stellen. Ohne Anspruch auf ALG gibt es kein Mutterschaftsgeld und KV nur als Familienversicherung


MamavonMia123

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... Ausserdem erhöht sich durch ALG nicht das spätere Elterngeld...


Felica

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Gehen wir mal davon aus sie lässt sich kündigen und geht nicht dagegen vor. Dann gibt es beim AA eibe Sperre weil due davon ausgehen deine Frau hat geklaut oder anderweitig die Kündigung selbst verschuldet. Den wer der unschuldig ist lässt eine Kündigung auf sich sitzen und geht nicht gerichtlich dagegen vor? Selbst wenn es keine Sperre gibt, dann bekommt sie ALG1 in Höhe der Stunden in der sie arbeiten will, also TZ. Für das EG wird Alg1 aber mit 0 € gerechnet. Daa dürfte dann am Ende EG in Höhe mindestsatz ergeben. Sofern sie Anspruch auf ALG1 hat, bekommt sie Mutterschaftsgeld und Höhe Krankengeld auf Basis TZ. Einen Anspruch auf anschliessende ET hat sie mangels AG dann nicht. Wenn das EG irgendwann durch ist muss sie sich dann selbst versichern oder bei dir in die Familienversicherung sofern möglich. Alternativ bliebe evtl Rest vom ALG1 zu nutzen, sofern sie dann eine Kinderbetreuung für 2 kleine kinder hat. Darüber wäre sie dann auch wieder versichert. Verlängert sie die EZ, kann mangels Angebot des AG dort nicht in der EZ in TZ arbeiten, soll sie sich trotzdem beim AA melden. Dort meldet sich sich dann explizit für eine TZ Stelle innerhalb der EZ arbeissuchend und sagt denen das der AG aktuell keine auf die Betreuungszeiten abgestimmte TZ-Stelle für sie hat. Dann kann sie für die Zeit anteilig ALG1 beziehen. Das erhöht dann zwar das EG nicht. Sie kann aber die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden, bekommt mutterschaftsgeld vom AG und KK in Höhe ihres Vertrages und kann für Kind2 dann in EZ gehen über die sie dann beitragsfrei bis zu 3 Jahre versichert wäre. Kündigen, egal ob sie selbst oder lassen ist immer das dümmste was man machen kann solange man noch EZ übrig hat. Mit EZ fährt man immer besser.


mellomania

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kündigung mitteilt, ist diese rechtens. warum sollte sie so handeln? sie hat, solange sie nix sagt, KEIN Anrecht auf einhaltung des Mutteschutzgesetzes. deine gedankengänge, die völlig zu ungunsten deiner frau sind, erschließen sich mir nicht


Mitglied inaktiv

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Die Frage ist überhaupt.... Ist noch Elternzeit übrig?


mellomania

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scheins ja, sie hatte 2 jahre. hatte ich oben schon gefragt


Mitglied inaktiv

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OK dann habe ich das überlesen Mein Rat auch: verlängern der EZ. Sich was passend suchen zum arbeiten in EZ. Sich das vom chef genehmigen lassen Elterngeld wird viel weniger


Felica

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Ich glaube das mit dem EG ist denen gar nicht bewusst. Es hält sich ja das Märchen das EZ bei der Berechnung ausgeklammert wird. Wenn sie nicht spätestens Ab Ende der jetzigen EZ wieder VZ oder mindestens nahe dran arbeitet, dürfte es halt eher Mindestsatz werden. Ich rate jetzt mal anhand der bisherigen Info. Kind 1 scheint im Dezember 18 geboren worden zu sein. Kind 2 wird scheinbar im Mai/Juni 21 geboren. Ich tippe mal das der Mutterschutz im April anfängt weil er von 4 Monaten spricht. Damit sind für das neue EG die Monate März21-Mai20 relevant. Da sie längstens 14 Monate EG ausklammern lassen kann, bei Basis-EG sogar nur 12 Monate, sind die Monate Januar bzw. März bis Deze,ber bereits alles schon 0 Nummern. Um da dann mehr als den Mindestsatz von 300 € zu bekommen und da nur 4 Monate Zeit für zu haben um die Nullrunden auszugleichen, müsste sie schon bombastisch gut verdienen. Mir ginge es jetzt also eher darum das man den Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Elternzeit nicht verliert, was eben bedeutet auf keinen Fall zu kündigen.


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